Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und erneut schwangerschaft ?????

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und erneut schwangerschaft ?????

bcagil

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Hallo Frau Bader, Könnten Sie bitte mir helfen: ich habe beim erste kind für 1 jahr elternzeit angenommen gegen endes erste elternzeit habe ich noch mal für unbezälter elterzeit gemeldet dass,ich noch ein jahr mit mein kleine zu hause bleiben. ich habe eine frage. ich bin seit 01.08.13 bis 31.07.14 unbezälter elternzeit. jetz bin ich 2.SS. Bekomme ich mein 65% lohn oder garnicht.??? welche leistung möglichkeiten gibs bei dem fall.??? anfang beim unbezälter Elternzeit ich habe von Familenkasse und Arbeitgeber mündlich gehört, wenn mann noch mal in der zeit Schwanger ist es wird Elternzeit beendet und der Arbeitenehmer freigestellt.(das man wie erste jahr 65% von 13 lohn bekommen kann) bcagil


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe Sie so, dass Sie die EZ verlängert haben. Sie können dann die EZ am Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden um neues MG zu bekommen Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wann möchtest Du diesen Lohn bekommen ? Erst zum neuen Mutterschutz kannst Du Deine Elternzeit beenden. Elterngeld, wenn Du nicht arbeiten gehst wird dann 300€ sein + 75€ bis das erste Kind 3 ist. Hattest ja in den 12 Monaten vor Geburt kein Einkommen. Was für Leistungen meinst Du ? Für den Rest ist erst einmal der Vater Deiner Kinder zuständig.


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