Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und erneut schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und erneut schwanger

Taliha

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Hallo Frau Bader, Ich habe am 31.01.2014 meinen Sohn zur Welt gebracht, war damals in Teilzeit berufstätig wurde ständig gemoppt und habe Dank meiner Ärztin einen beschäftigungsverbot bekommen in der ganzen Schwangerschaft. Habe das Geld auf 2 Jahre gesplittet und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun ist mein Kind fast 2 Jahre alt und ich bin erneut schwanger jetzt 14 ssw.( in Elternzeit und kein beschäftigungsverbot bekommen),; Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll ... Habe gestern den Atest in die Personalabteilung der Firma zugeschickt, habe Angst vor meinem Arbeitgeber es persöhnlich zu sagen.. kann er sagen das Elterntzeit beendet wird und ich bis zum Mutterschutz arbeiten muss ? Kann er mich kündigen ? Wie läuft es mit der Elternzeit meines 1. Kindes ab? Bekomme ich auch gesplittet 2 Jahre Gehalt fürs 2. Kind , wenn ja gleiche Gehalt wie beim ersten Kind oder doch nicht ? Wie sieht es mit Kindergeld aus bei beiden Kinder? Bekomme gerade fürs 1. Kind zusätzlich erziehungsgeld (im Monat 150€) Wird das gestrichen wenn das 2. Kind da ist ? Bin etwas ratlos, muss ich sonst noch was machen irgend welche schriftlichen Sachen ? Für Arbeitgeber oder Behörden


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes - der Ag kann nicht verlangen, dass Sie zwischendrin arbeiten gehen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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In Elternzeit brauchst Du kein BV. Elternzeit bleibt wie sie ist. Zum neuen Mutterschutz kannst Du sie beenden um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Elterngeld wird ohne Einkommen in den nächsten Monaten der Mindestsatz von 300€ plus 75€ Geschwisterbonus. Du hast ja kein Einkommen 12 Monate vor der Geburt. Behörden etc. wird erst aktuell wenn das Kind da ist.


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