Mitglied inaktiv
Unser Sohn ist im Juni 2001 geboren. Unser 2. Kind soll Mitte November 2003 zur Welt kommen. Wie verhält es sich hier mit der Elternzeit? Ich habe für meinen Sohn 3 Jahre beantragt. Diese würden theoretisch im Juni 2004 auslaufen. Nach dem neuen Gesetz gibt es ja nun die Möglichkeit, max. 12 Monate der Elternzeit auf den Zeitraum bis zum 8. Lebensjahr zu verschieben. Da ich nun erneut schwanger bin, stellen sich für mich folgende Fragen: -Verstehe ich es richtig, dass ich die Elternzeit, die ich für meinen Sohn beantragt habe, mit der Geburt des 2. Kindes kündigen muß und die verbleibende Zeit (Dezember /Januar bis Juni 2004) aufsparen kann? -Ist es richtig, dass die Elternzeit, die ich aufsparen möchte, erst ab Ende der Mutterschutzfrist des 2. Kindes (also ab 8 Wochen nach der Geburt von Nummer 2 )gerechnet wird? -Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir diese Möglichkeit einzuräumen? Wenn nicht, welche Gründe kann er aufführen? -WANN muß ich meinem Arbeitgeber diesen Wunsch mitteilen? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Mühe MfG Ulrike
....stimmt so. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
-und wann muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wann ich die aufgesparte Elternzeit in Anspruch nehmen möchte?
Mitglied inaktiv
-Der Eu fürs erste Kind läuft normal weiter! -fürs zweite kannst Du dann 8 Wochen vor Ablauf des alten EU den EU fürs zweite beantragen bis zum 3. Geburtstag -mit Zustimmung des AG kann man das 3. Jahr bis zum 8. Geburtstag nehmen
Mitglied inaktiv
Danke.
Hallo, die von Babyfratz, Sie machen Ihren 1. EU zu Ende und nehmen dann den 2. Davon können Sie ein Jahr mit Zustummung des AG aufheben. Gruß, NB
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