Mitglied inaktiv
Hallo! Mein Mann und ich wollen im März mit der Verhütung aufhören da wir uns ein Kind wünschen. Nun habe ich das Problem, dass es auf meiner Arbeit nur Zeitverträge gibt und der bis 31.12.2011 läuft. Wie ist es denn falls dieser Vertrag nicht verlängert wird? Habe ich dann das Recht auf die 3 Jahre Elternzeit? Wie sieht es mit Elterngeld aus? Oder bin ich dann sofort nach dem Mutterschutz dazu verpflichtet mich zu bewerben? Vielen Dank für Ihre Hilfe... engelchen260387
Hallo, der Vertrag läuft trotz einer SchwS aus. Arbeitslosengeld I bekommen Sie, wenn Sie mind. 12 Mo. gearbeitet haben u dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Um bestmögliches Elterngeld dann bei der Konstellation zu bekommen, würde ich empfehlen sofort mit der Verhütung aufzuhören. Solltest Du dann gleich schwanger werden, so bekommst Du noch einige Monate mit Gehalt bis zum Mutterschutz zusammen. Jeder Monat ohne Lohn zieht das Elterngeld nach unten und es werden nur die 12 VOR Beginn des Mutterschutzes gerechnet. Meist ist bei befristeten Verträgen und Schwangerschaft davon auszugehen, dass diese nicht verlängert werden, aber vielleicht will Dein Chef Dich dennoch behalten, das kann man ja auch mal haben ? Aus AG-Sicht aber verständlich den nicht zu verlängern. Elternzeit hat nur der, der auch einen Arbeitgeber hat. Dich wird aber niemand zwingen Dir in den ersten 3 Jahren einen Job zu suchen. ALG1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also eine Betreuung des Kindes nachweisen kann. Solltet ihr alleine nicht hinkommen, dann muss man Wohngeld, ALG2 beantragen. Wenn das "basteln" nun länger dauert und Dein Vertrag schon vor dem Mutterschutz endet ist zu klären wo Du und das Kind dann krankenversichert sind. Bei ALG2 ist das über den Staat, geht auch bei verheirateten dann über den Mann oder eben selbst, was so um die 120 Euro sind. Da weiß dann die Krankenkasse aber Rat. Viel Erfolg beim Basteln und eine schöne Schwangerschaft !
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit