Mitglied inaktiv
Hallo! Mein Mann und ich wollen im März mit der Verhütung aufhören da wir uns ein Kind wünschen. Nun habe ich das Problem, dass es auf meiner Arbeit nur Zeitverträge gibt und der bis 31.12.2011 läuft. Wie ist es denn falls dieser Vertrag nicht verlängert wird? Habe ich dann das Recht auf die 3 Jahre Elternzeit? Wie sieht es mit Elterngeld aus? Oder bin ich dann sofort nach dem Mutterschutz dazu verpflichtet mich zu bewerben? Vielen Dank für Ihre Hilfe... engelchen260387
Hallo, der Vertrag läuft trotz einer SchwS aus. Arbeitslosengeld I bekommen Sie, wenn Sie mind. 12 Mo. gearbeitet haben u dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Um bestmögliches Elterngeld dann bei der Konstellation zu bekommen, würde ich empfehlen sofort mit der Verhütung aufzuhören. Solltest Du dann gleich schwanger werden, so bekommst Du noch einige Monate mit Gehalt bis zum Mutterschutz zusammen. Jeder Monat ohne Lohn zieht das Elterngeld nach unten und es werden nur die 12 VOR Beginn des Mutterschutzes gerechnet. Meist ist bei befristeten Verträgen und Schwangerschaft davon auszugehen, dass diese nicht verlängert werden, aber vielleicht will Dein Chef Dich dennoch behalten, das kann man ja auch mal haben ? Aus AG-Sicht aber verständlich den nicht zu verlängern. Elternzeit hat nur der, der auch einen Arbeitgeber hat. Dich wird aber niemand zwingen Dir in den ersten 3 Jahren einen Job zu suchen. ALG1 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also eine Betreuung des Kindes nachweisen kann. Solltet ihr alleine nicht hinkommen, dann muss man Wohngeld, ALG2 beantragen. Wenn das "basteln" nun länger dauert und Dein Vertrag schon vor dem Mutterschutz endet ist zu klären wo Du und das Kind dann krankenversichert sind. Bei ALG2 ist das über den Staat, geht auch bei verheirateten dann über den Mann oder eben selbst, was so um die 120 Euro sind. Da weiß dann die Krankenkasse aber Rat. Viel Erfolg beim Basteln und eine schöne Schwangerschaft !
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