Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich hoffen ich stelle nachfolgende Frage richtig, so daß sie beantwortet werden kann. Nach der Geburt des 1.Kindes habe ich meine Arbeitszeit von 40 auf 24 Std / Woche reduziert und direkt weiter gearbeitet. Das 2.Kind kommt Ende Nov. 2006 auf die Welt und ich würde gerne, wenn möglich weiterarbeiten. Gibt es die Möglichkeit, Erziehungsurlaub zu nehmen und gleichzeitig Teilzeit bei meinem Arbeitgeber zu arbeiten. Z.B. wenn die Std. von 24 auf 20 reduziert werden würden. Dann hätte ich doch während der Elternzeit Kündigungsschutz, oder? Wird soetwas vertraglich geregelt und für einen befristeten Zeitraum festgelegt? Das Unternehmen hat nur 4 Festangestellte, der Rest sind Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Ich hoffe, die Frage ist richtig gestellt. Freundliche Grüße Miriam B.
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB
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