bikermaus88
Mein Kind wird voraussichtlich am 10.5.15 geboren demzufolge bekomme ich ja bis zum 10.5.16 Elterngeld. Da ich keinen Resturlaub habe wollte ich erst am 1.6.16 wieder mit der Arbeit beginnen, da ich die Eingewöhnung in der Kindertagesstätte erst nach ihrem ersten Geburtstag starten kann. Ist dies möglich? Das es unbezahlt ist, ist mir klar.
Hallo, Sie können das Ende der EZ nach Ihren Wünschen mit Datum angeben. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja ist möglich. Hast Du vor nach dem Elterngeld sicher wieder Vollzeit zu arbeiten? Falls nein, dann nehme Teilzeit innerhalb der Elternzeit. Dann darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten, hast aber vollen Kündigungsschutz. Zudem kannst du das 3te Jahr auch noch, je nach bedarf, hinten dran hängen oder es dir bis zur Einschulung "sichern" lassen. Bedenke auch, die meisten Kindergärten/Kitas und auch Tagesmütter nehmen nur zum August Kinder an. Wie sicher ist also der Betreuungsplatz? Außerdem kann es sein das die Eingewöhnung auch länger dauern kann bzw oft ist es so das die Kinder im ersten Jahr öfters krank werden. Da ist es recht nützlich wenn man sich im "Schutze der Elternzeit" befindet. Wenn Dein AG keine Teilzeit anbieten kann, dann kannst du dir auch von ihm das OK holen innerhalb der Elternzeit woanders zu arbeiten. Oder falls du nichts findest, bekommst du entsprechend anteilig Arbeitslosengeld1. Sofern die Betreuung sichergestellt ist.
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