Schnuffel1809
Hallo lieben team, wir bekommen im Dezember unsere erstes Kind. Ich würde gerne ab März für ca. 6-8 Monate in Elternzeit gehen (den Rest der Zeit wird meine Frau nehmen) Meine Frage: Ist es möglich einen Teil der Elternzeit in Vollzeit und einen Teil in Teilzeit (ca. 20Std. pro Woche) zu nehmen? Würde gerne dem Geschäft entgegen kommen und nicht die ganze Zeit voll zu Hause zu bleiben sprich immer im Wechsel einen Monat voll den nächsen Monat in Teilzeit. Frage 2 Muss gleich (wenn möglich) beim Antrag festgelegt werden welcher Montag voll und welcher Montat in Teilzeit gearbeitet wird.? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, 1. Man kann in der ET TZ arbeiten - wenn der Ag zustimmt (je nach Anzahl der AN hat man einen Anspruch) 2. Wird beabsichtigt, während der Elternzeit oder zu einem späteren Zeitpunkt Teilzeit zu arbeiten, wird dringend empfohlen, dem Unternehmen bereits bei der Anmeldung der Elternzeit einen späteren Teilzeitwunsch zu signalisieren und auch schon Vorschläge zum Zeitpunkt und zur Lage der Arbeitszeit zu unterbreiten. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich ist das möglich, wenn Dein AG das mitmacht. Du kannst EZ nehmen und in der EZ TZ arbeiten. Entgeld wird dann aber auf das EG angerechnet so dass letztlich nur ca. 33% vom Zuverdienst übrig bleiben. Wenn Dein AG mitspielt musst Du auch nicht zu beginn festlegen welchen Monat Du arbeiten wirst. Der AG muss dem TZ Wunsch in der EZ aber zustimmen, welche Bedingungen für eine eventuelle Nichtzustimmung vorhanden sein müssen kann Du hier im Forum noch mal nach suchen. Rechtlich gesehen ist Deine Vorstellung umsetzbar, ich würde sie aber genau mit meinem AG besprechen! LG Sabine
Mitglied inaktiv
Vollzeit und Elternzeit widersprechen sich aber! Elternzeit heißt aber nicht, das man nicht arbeiten darf. Genau diesen Irrglauben unterliegen viele. Du darfst innerhalb der Elternzeit nicht mehr als 30 Std arbeiten - deshalb widerspricht Vollzeit auch der Elternzeit. Anrecht hast du auf bis zu 3 Jahre Elternzeit - unabhängig von der Kindsmutter. Die hat ihre eigenen 3 Jahre welche sie nehmen darf (bis zum 3ten Lebensjahr bzw wenn mind. 2 Jahre Elternzeit festgelegt auch bis zu 1 Jahr bis zur Einschulung). Nur für das Elterngeld ist die Einkommenshöhe entscheident und auch wie ihr die 14 Monate aufteilt welche euch zustehen (für die ersten 14 Lebensmonate Elterngeld) wenn ihr beide Elterngeld beantragt. Heißt, ihr könnt nacheinander Elterngeld beantragen oder auch gleichzeitig. Ihr könnt aber IMO nur 2mal wechseln - entsprechend wäre das evtl wegen des Monatswechseln mit der Arbeit etwas schwieriger. Müßte man halt schauen und rechnen
Mitglied inaktiv
Es war Vollzeit EZ gemeint, also EZ ohne Arbeit und dann Teilkzeit EZ also EZ mit Arbeit (hier ca. 20h/Woche). Und theoretisch geht das. Die Frage ist halt nur ob der AG so flexibel mitmacht! LG Sabine
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