Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit später nehmen!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit später nehmen!

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe nun bis diesen August 2 Jahre Elternzeit genommen und spiele nun mit dem Gedanken das 3.Jahr dann zu nehmen wenn mein Sohn zur Schule geht.Man kann sie doch bis zum 8 Lebensjahr nehmen?!? Muss das der Arbeitgeber einfach akzeptieren oder genehmigen? Stimmt es das ich 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit verlänger muss oder kann dies auch z.B.erst 4 Wochen oder später vor Ablauf sein? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruss Sandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1, Verlängerung muss 8 Wo. vorher beantragt werden 2. Einer EZ über den 3. Geb. hinaus muss der Ag zustimmen Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Nimmst Du das 3. jahr unmitelbar nach Ende der zwei Jahre, dann mußt Du 8 Wochen vorher verbindlich Bescheid geben. Willst Du das 3. Jahr "aufheben", dann muß der AG zustimmen. Steht klar so imgesetz drin. Viele Grüße Désirée


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