TaTiiii
Guten Abend Frau Bader, ich möchte gerne eine Frage stellen, für eine Freundin, die hier nicht angemeldet ist. Sie ist seit über 4 Jahren durchgehend in EZ, bereits mit dem 2. Kind. Nun möchte sie erneut schwanger werden, d.h. der ET wird nach Ablauf der 3 Jahre EZ des 2. Kindes sein. Wie sollte sie vorgehen, um den Arbeitgeberzuschuss zu bekommen? Bekommt sie ihn denn überhaupt? Wie hoch wäre er, wenn sie vor den Geburten Vollzeit gearbeitet hat? Vielen Dank im Voraus!! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn der Ablauf der EZ vor Beginn des neuen Mutterschutzes ist, ist es doch einfach. Sie beendet die EZ, geht wieder arbeiten und dann erneut in Mutterschutz. Sie bekommt das MG dann nach dem aktuellen Lohn. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach Ablauf der kompletten Elternzeit muss sie doch wieder arbeiten. Danach richtet sich der AG Zuschuss. Kommt sie Vollzeit zurück dann nach vollzeit. Ändert sie den Vertrag auf Teilzeit dann danach.
TaTiiii
Vielen Dank für die Antwort. Habe vergessen hinzuzufügen, dass sie beim 1. Kind ihre EZ vorzeitig beendet hat nach 2 Jahren (einen Tag bevor der Mutterschutz begonnen hat) und sie ja somit noch 1 Jahr „übrig“ hätte.
Mitglied inaktiv
Wenn das 3. Kind während der lfd Elternzeit kommt, muss sie wieder die Elternzeit beenden zum neuen Mutterschutz. Dann gibt es AG Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.
mellomania
das kind muss nicht während der laufenden elternzeit kommen, sondern der mutterschutz muss in dieser beginnen. geburt selber kann natürlich später sein. auch wenn der mutterschutz am letzten tag der elterzeit beginnen würde, beendet man vorzeitig und hat den vollen arbeitgeber zuschuss. AP. die Freundin muss ja noch jahre an elternzeit haben. sie hat ja drei pro kind. von daher ist die frage, ob sie arbeiten möchte oder nicht. wenn nicht, alle reste dranhängen und hoffen, dass eben in dieser zeit ein mutterschutz beginnt oder vollzeit arbeitn, bis der mutterschutz beginnt. dan erhält sie vollen zuschuss. arbeitet sie nur teilzeit ohne elternzeit, also änder sie ihren vertrag dauerhaft in tz, dann erhält sie nur tz zuschuss. arbeitet sie teilzeit IN der elternzeit und beendet vorher, erhält sie vollzeitzuschuss, da dann der alte vertrag, wie am anfang, wieder auflebt.
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