Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Schulkind

Frage: Elternzeit Schulkind

kugelfisch2012

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Hallo Frau Bader, Kinder sind 2012und 2014 geboren. Ich war jeweils 2 Jahre in elternzeit. AG ist noch der gleiche. Ich möchte gerne im Frühjahr 2020 3 Monate in elternzeit gehen. Der Antrag muss 12 Wochen vorher gestellt werden, korrekt? Könnte der AG ablehen? Es wurde nichts festgehalten, dass zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal elternzeit genommen wird. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Anspruch haben Sie nicht. Sie können mit Zustimmung des Ag bis zum 8. Geburtstag jeden Kindes noch bis zu 12 Monate nehmne. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Beide deiner Kinder fallen noch unter die "alten Elternzeitregelungen". Die Frist für den Antrag beträgt 7 Wochen, jedoch kannst du nur nochmal in Elternzeit gehen, sofern dein Arbeitgeber zustimmt. Ablehnen ist für den Arbeitgeber nach den alten Regelungen kein Problem. Die Elternzeit pro Kind kannst du in maximal zwei Zeitabschnitte aufteilen. Einen Zeitabschnitt pro Kind hattest du ja schon, somit kannst du (pro Kind) nur einen weiteren Zeitabschnitt in Elternzeit gehen. Wie gesagt, sowieso aber nur wenn der Arbeitgeber zustimmt.


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