Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit schriftlich beantragen?

Frage: Elternzeit schriftlich beantragen?

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Hallo, muß man seine Elternzeit schriftlich beantragen? Ich habe in einer Arztpraxis gearbeitet. Seit Februar 2004 bin ich in Elternzeit. Habe zwischenzeitlich dort auf 400 € Basis gearbeitet. Zur Zeit nicht mehr. Wir haben damals nichts schriftliches festgelegt. Es war aber immer wieder die Rede davon, daß ich nach den 3 Jahren wieder Vollzeit arbeiten kann. Jetzt bin ich wieder schwanger. Mein Mutterschutz beginnt Anfang April. Seit mein Chef das weiß, will er mich nicht mehr Vollzeit einstellen. Nur Teilzeit. Darf er das? Habe ich trotzdem ein Recht auf meinen Arbeitsplatz? Danke! Liebe Grüße und einen Guten Rutsch! Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, muss schriftlich beantragt werden. Das ist problematisch, wenn Sie es nicht getan haben. Sie sind also ohne Grund von der Arbeit weggeblieben. Der AG hat aber nicht gekündigt, also hat er es hingenommen. Ich kann auf die Ferne nicht beurteilene, ob Sie überhaupt noch Anspruch auf einen Arbeitsplatz haben, wenn ja, dann Ganztags (Hopp oder Topp). Liebe Grüsse, NB


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