Lisa27
Hallo, Ich habe am 03/16 meine Tochter bekommen. Während dieser Zeit stand ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnisse, hatte jedoch durch meinen nicht all zu netten Chef ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nach der Geburt meiner Tochter habe ich ein Jahr Elterngeld bekommen, nach diesem Jahr habe ich eine Kündigung von meinem ehemaligen Chef bekommen da er mich dort nicht mehr beschäftigen konnte und wollte. Und ich dieses ebenfalls nicht mehr in Betracht gezogen habe. Daraufhin musste ich Arbeitslosengeld 1 beantragen und mich somit für 20 Stunden die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Die Betreuung meiner Tochter hätten mein Freund/der Vater und meine Mutter im Wechsel übernommen. Auf Arbeitslosengeld 2 habe ich durch das Einkommen meines Freundes kein Anspruch. Mein ALG1 läuft dieses Jahr im März aus und somit auch meine Krankenversicherung. Ich kann aber erst ab August arbeiten gehen da meine Betreuung ab März weg fällt und ich erst dann einen Krippenplatz habe. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Die Krankenkasse sagt ich muss meine Versicherung die 200€ monatlich beträgt selber zahlen ab März. Jedoch von was, denn mein ALG1 fällt weg. Ich bekomme dann nur noch das Kindergeld. Mir wurde gesagt ich hätte Anspruch auf Elternzeit. Womit zummindest die Krankenkassen kosten gedeckt wären. Aber ich stehe aktuell ja in keinem Beschäftigungsverhältniss. Jetzt stehe ich an einem Punkt wo ich nicht weiter weiß. ALG fällt weg + Krankenversicherung selber zahlen. Vllt kennt sich jemand aus oder kann mir einen Rat/Tipp geben was ich jetzt tun soll. Vielen Dank schon einmal im voraus Liebe Grüße Lisa
Hallo, die Frage ist grundsätzlich nicht, ob Sie in Elternzeit sind, sondern, wann Sie Anspruch auf beitragsfreie Krankenkasse haben. Dieses zum einen der Fall, wenn Sie Elterngeld beziehen, was nicht mehr zutrifft. Zum anderen, wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und im Rahmen diesen Elternzeit beantragt haben. Wenn man Arbeitslosengeld 1 bekommt, ist man im Rahmen dessen auch krankenkassenversichert. Nach Ihren Ausführungen trifft dies alles nicht zu. Sie müssen sich deshalb, da Sie sich nicht familienversichern können, da Sie nicht verheiratet sind, selber um Ihre Krankenkasse kümmern. Und eben das meinte die Krankenkasse. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Anspruch auf EZ hast du nur wenn du einen AG hast. Fraglich wäre gewesen, ob die Kündigung damals rechtens war. da du sie aber akzeptiert hast, ist sie im Grunde genommen "legalisiert" worden. Dir bleibt wirklich nur die KV selbst zu zahlen, zu heiraten und dann in die gesetzliche Pflichtversicherung deines Mannes zu gehen (falls diese in einer ist, sonst fällt die Option weg) oder dir einen Arbeitsplatz vorher zu suchen. Hättest du damals nicht 1 Jahr EZ genommen sondern 3, wärst du jetzt weiterhin versichert. Dein AG hätte dir auch nicht so einfach kündigen dürfen. Ist halt die Konsequenz dessen das du bereits warst der Kündigung zuzustimmen.... Davon ab stimmt das nicht nur mit dem EG, der Kindsvater ist dir gegenüber auch verpflichtet. Wenn er soviel verdient das ihr kein Hartz4 bekommt, sollte das möglich sein. Dein Kind hat zudem seit dem 1ten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz so das du eben wieder arbeiten könntest. Da würde ich mal Druck machen. Klar ist, ihr müsst euch natürlich auch entsprechend früh drum gekümmert haben. Und es besteht kein Anspruch auf den Wunschbetreuungsplatz, notfalls heißt es eben etwas anderes annehmen.
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