Mamaoffic
Guten Tag Frau Bader, ich habe gelesen, dass die Mutterschutzzeit automatisch Elternzeit ist, also Frauen zwei Monate aus ihrem Elternzeitkontingent nehmen müssen, auch wenn sie danach sofort wieder arbeiten wollen. Stimmt das? Und wenn ja: Ist dann der erste Arbeitstag 8 Wochen nach der Geburt (also nach dem Mutterschutz) oder 2 volle Monate nach der Geburt (also nach zwei Monaten Elternzeit)? Und kann ich Elternzeit auch Wochen- oder Halbmonatsweise nehmen, wenn ich etwas länger zu Hause bleiben möchte, aber nicht gleich einen vollen Monat? Vielen Dank für die Antworten!
Hallo, der erste Arbeitstag ist dann acht Wochen nach der Geburt, es sind aber zwei Monate Elternzeit verbraucht. Sie können die Elternzeit individuell und Tag genau nehmen, wie Sie möchten. Liebe Grüße NB
mellomania
der erste arbeitstag ist 8 wochen nach der geburt. du hast dann für das erste jahr noch 10 monate elternzeit, die du nehmen kannst. da der mutterschutz automatisch da ist und du das nicht beantragen kannst, heißt es mutterschutz und nicht elternzeit. wie du deine elternzeit DANACH nimmst, ist dir überlassen. du musst nur mit dem elternGELD aufpassen, da dir einkünfte darauf angerechnet werden. der erste TAG elternzeit wäre der erste arbeitstag. du kannst auch elternzeit direkt ab geburt melden, aber die ersten beiden monate laufen unter mutterschutz sozusagen du kannst nur drei abschnitte elternzeit insgesamt machen. wenn du jetzt nur ein paar monate machts, ist der erste abschnitt durch. und du kannst bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr mit hinausnehmen. wenn du also nur ein paar monate machts bis kind 3 ist, ist alles, was du ad ein jahr noch hättest, weg
Felica
Meines Wissens nach wird EZ tag genau gerechten. 2 Wochen sind keine 2 ganzen Monate, also muss man da genau rechnen. Den man muss EZ weder in ganzen Jahren, noch in ganzen Monaten nehmen sondern kann sie individuell innerhalb der gesetzlichen Fristen nehmen. Ich bin mir auch nicht sicher ob das automatisch von der EZ abgezogen wird. Faktisch beginnt EZ nämlich frühstens nach dem Mutterschutz. Wo die 8 Wochen aber automatisch abgezogen werden bei der Mutter ist beim Elterngeld. Meldest du keine EZ an, musst du am Tag nach dem Mutterschutz wieder in VZ arbeiten. Planst du länger daheim zu bleiben, würde ich spätestens 1 Woche nach der dem AG die geplante EZ mitteilen. Welches Datum du einträgst ist dabei dir überlassen. Du musst dich aber beim Erstantrag für 2 Jahre festlegen. Festlegen bedeutete auch, sagst du ich nehme 1 Woche länger EZ wie Mutterschutz, bedeutete das ich bis Abschluss der 2 Jahre keine EZ mehr nehme. Planst du nach dem Mutterschutz nicht in VZ zu arbeiten, dann rate ich dir dazu auch EZ zu nehmen. Den in der EZ kannst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten, dein VZ-Vertrag ruht dann. Ohne EZ müsstest du den VZ-Vertrag in einen TZ-Vertrag ändern lassen, was dann dauerhaft wäre. Davon ab hast du in der EZ, auch dann wenn du arbeitest, Kündigungsschutz.
Mamaoffic
Liebe Frau Bader, Sie schreiben "der erste Arbeitstag ist dann acht Wochen nach der Geburt, es sind aber zwei Monate Elternzeit verbraucht." Heißt das, um volle zwei Monate nach der Geburt auszusetzen, müsste ich von meinem Elternzeitbudget einige Tage "drauflegen"? In meinem Fall: ET am 17.09., Ende Mutterschutz am 12.11., Wunsch-Rückkehrtag am 17.11. - das wären dann Mutterschutz + 5T. Beim Kindsvater hingegen würde doch 2 Monate Elternzeit automatisch bis zum 17.02. gelten, nicht wahr? Habe ich da grundsätzlich etwas missverstanden oder ist es tatsächlich so (und damit scheinbar diskussionswürdig ob hier eine systematische Benachteiligung von Frauen vorliegt)? LG PS: Danke an die anderen Hilfestellerinnen, auch zu den Hinweisen auf Elterngeld. Ist in meinem Fall irrelevant (darum gehe ich nicht näher darauf ein) aber sicher für andere, die das hier lesen, sicher wichtig!
mellomania
die elternzeit des vaters beginnt am 17.9. und endet am 16.11. wie du auf 17.2. kommst weiß ich nicht. sie beginn immer am tag der geburt also an einem 17. und endet daruffolgend an einem 16. inwiefern systematische benachteiligung von frauen? tut mir leid, daber das verstehe ich absolut gar nicht. deine elternzeit beginn einen tag nach mutterschutz. 13.11. und endet, wenn du es jahresweise nimmst, immer an einem tag vor dem jeweiligen geburtsta. wenn du erst am 17. anfangen möchtest, ist das doch dein problem. dann musst du schauen, wie du die tage überbrückst. aber da von benachteiligung zu sprechen finde ich schon weit hergeholt bzw. sehr unpassend.
SumSum076
Mutterschutz und Elternzeit können da taggenau berechnet werden! Grundsätzlich ist der Mutterschutz nach der Geburt 8 Wochen lang. Kommt das Kinder aber eher, werden die Tage, die das Kind zu früh kam, hinten angehängt. Da können aus den 8 Wochen auch schon mal 8 Wochen und 3 Tage werden. Oder auch 9 Wochen. In jedem Fall beginnt die Elternzeit am Tag danach. (Die nachgeburtliche Mutterschutzzeit wird darauf angerechnet, diese "Elternzeit" gilt dann als von der Mutter in Anspruch genommen). Möchtest du direkt danach wieder arbeiten gehen, ist dein 1. Arbeitstag der 1. Tag direkt nach dem Mutterschutz. Elternzeit kannst du auch tageweise nehmen, also zB bis Sonntag nach dem Mutterschutz (1. Arbeitstag wäre dann Montag nach MuSchu). Oder bis zum nächsten Monatsletzten (1. Arbeitstag der nächste 1. eines Monats). Das alles hat aber Auswirkungen auf das Elterngeld....falls du dazu was wissen möchtest... Gruß Sabine
mellomania
man darf nämlich nur drei abschnitte elternzeit machen. habe ich oben schon erläutert
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