Mitglied inaktiv
mein Fall: mein AG hat mir letzes Jahr das Messer auf die Brust gesetzt und mir nur ein Jahr Elternzeit mit Teilzeit 30h/Woche genehmigt, ab Sept muss ich wieder voll gehen, nun meine Frage: kann ich ne Verlängerung der Elternzeit beantragen und wann müsste ich das tun? Wenn er die Teilzeit ablehnt hätte ich dann die Möglichkeit noch 2 Jahre Elternzeit zu nehmen ohne Teilzeit?
Hallo, SIE haben doch das Wahlrecht, wielange Sie nehmen. Aber eine Verlängerung ist jetzt nicht mehr möglich. Nur ein neuer Antrag mit Frist 8 Wo. Gruß,NB
Mitglied inaktiv
huhu, leider nicht.. wenn du nur ein jahr genommen hast hast du dich darauf festgelegt, verlängern kannst du nur mit einverständnis des ag. hättest du von anfang an zwei jahre genommen, hättest du ein jahr dranhängen bzw. neu beantragen können. geh hier mal über die suche, wurde schon oft gefragt. der teilzeitanspruch hat damit meiner meinung nach nix zu tun, ob du anspruch auf teilzeit hast hängt von anderen faktoren ab.. www.teilzeit-info.de. lg, maike
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