Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - neuer Arbeitgeber

Frage: Elternzeit - neuer Arbeitgeber

Anuschka1978

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Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forumsmitglieder! Ich würde gerne bei meinem (neuen) Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Dort bin ich seit 1 Jahr beschäftigt. Mein Sohn ist Ende Dezember 2015 geboren worden. Bei ihm war ich bis 31.7.2016 in Elternzeit (Ende des Vertrages). Meine Tochter ist Anfang Oktober 2017 geboren worden. Bei ihr hatte ich keine Elternzeit, da ich selbstständig war. Habe ich Anspruch bei meinem jetzigen Arbeitgeber auf Elternzeit? Wie lange und bis wann muss ich die nehmen? Ich würde gerne aus persönlichen Gründen meine Arbeitszeit reduzieren, aber meinen Vollzeit Vertrag behalten. Vielen Dank für ihre Mühen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da beide Kinder nach Juni 2015 geboren sind, können Sie pro Kind bis zu 24 Monate noch bestehende Rest Elternzeit nehmen. Hierbei muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Du kannst für beide Kinder noch Elternzeit nehmen. Vorlaufzeit 13 Woche da über 3 Jahre Beachte die ez muss auf einen Tag vor den 8. Geburtstag enden. Was dann nicht genommen wurde, verfällt


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