Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit mit zwillingen

Frage: elternzeit mit zwillingen

molly123

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Hallo Dojii kannst du mir vielleicht deine Meinung zu meinen Fragen zu Elternzeit mit Zwillingen siehe 19.02.20 um 16.09 Uhr beantworten. Danke


mellomania

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du musst, um alle 6 jahre ausschöpfen zu können, für jedes kind immer separat mit namen elternzeit melden du kannst pro kind bis zu 24 monate mit über das 3. lebensjahr mit rübernehmen du kannst also für kind1 ein ein jahr und für kind 2 ein jahr beantragen. dann hast du 2 jahre ez, und für jedes kind noch 2 jahre übrig du kannst aber auch für kind1 ein jahr und für kind2 zwei jahre. dann hast du drei jahre elternzeit und für kind 1 noch zwei jahre übrig und für kind2 ein jahr. die antragsfrist bei elternzeiten, die bis zum 3. geburtstag starten, ist 7 wochen die antragsfist ist bei elternzeiten, die NACH Dem 3. geburtstag starten, 13. wochen du benötigst die zustimmung des AG in keinem fall, da du dich für die ersten beiden jahre festlegen musst und das ja auch so tust. entweder hast du 2 oder 3 jahre elternzeit. due musst schauen, dass die restlichen jahre so beantragt werden (und starten können) dass ALLE reste einen tag VOR dem 8. geburtstag ENDEN. wenn du also noch 3 jahre ez übrig hast (wenn du für kind1 ein jahr und für kind2 zwei jahre nimmst), musst du 13. wochen VOR dem 5. geburtstag Meldung über die restlichen 3 jahre machen, dass die am 5. geb. beginnen und einen tag vor dem 8. enden. DANN hast du alles ausgeschöpft. du solltest dir langfristig überlegen, ob du deinen vollzeitvertrag noch brauchst. denn wenn du nach 2 oder 3 jahren wieder einsteigst, ohne elternzeit in teilzeit, ist dein vollzeitvertrag futsch da du diesen dauerhaft in tz änderst. möchtest du das nicht, solltest du die ez länger laufen lassen und in dieser eine tz arbeiten. dann bleibt dein vz. vertrag solange stehen, wie ez mit tz läuft. vorteil auch hier, dass du das ganze auf einen tag vor einem eventuell darin startetenden mutterschutz beenden kannst (und nur dann, anders kannst du die ez nicht vorzeitig beenden bzw. nur mit zustimmung des AG) um im mutterschutz dann geld aus dem VZ VERTRAG zu erhalten. abe eben nicht, wenn du dauerhaft in TZ geändert hast. daher überlege bevor du in tz einsteigst, ob du den vz vertrag noch brauchst.


molly123

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Danke mellomania. Super erklärt alles verstanden. Sorry stand auf dem Schlauch


mellomania

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Dachte ich mir :-) daher schrieb ich es nochmal


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