Frage: Elternzeit mit Zwillingen

Habe an den AG Elternzeit beantragt: Das ich nach der Geburt meiner Kinder und Ablauf der Mutterschutzfrist für 2 Jahre bis zum......meine Elternzeit beanspruchen werde. Jetzt weis ich das dies falsch ist. Habe ich jetzt 4 Jahre beantragt ? Können sie mir schreiben wie ich die restlichen 2Jahre gleich im Anschluss dranhängen kann.

von molly123 am 19.02.2020, 15:48



Antwort auf: Elternzeit mit Zwillingen

Hallo, so haben Sie parallel für beide KIndr EZ verbraucht Es muss ausdrücklich ein Kind genannt sein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2020



Antwort auf: Elternzeit mit Zwillingen

Ja mit diesem Text lässt du die Elternzeit für beide Kinder parallel laufen und verbrauchst quasi schon 4 Jahre deiner insgesamt 6 Jahre Elternzeit innerhalb von nur 2 Jahren. Du musst jedes Jahr im Text explizit einem einzelnen Kind zuordnen, damit du keine Elternzeit verschwendest.

von Dojii am 19.02.2020, 15:51



Antwort auf: Elternzeit mit Zwillingen

Du musst ganz genau schreiben für welches Kind du genau wie lange du Elternzeit beanspruchen willst. Sonst läuft die Elternzeit parallel für beide Kinder.

Mitglied inaktiv - 19.02.2020, 15:51



Antwort auf: Elternzeit mit Zwillingen

Hallo ich bin zurzeit in der selben Situation. Wie ist es damals bei ihnen ausgegangen?

von Flyknc am 08.01.2023, 09:36



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