Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - letzte Fragen!

Frage: Elternzeit - letzte Fragen!

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, danke für die prompten Antworten auf meine Fragen zur Elternzeit. Mutterschutz wird angerechnet, sagen Sie. Konkret vom 1. Tag des Mutterschutzes an? Das bedeutet, bei Antrag auf 3 Jahre Elternzeit enden die 3 Jahre VOR dem 3. Geburtstag des Kindes. Korrekt? Wie kann ich die Geburtsurkunde dem Antrag beifügen, wenn ich ihn spätestens 7 Wochen for Antritt der Elternzeit abgeben soll? Steht so als Hinweis auf dem Antrag. Danke! M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, erster Arbeitstag ist der 3. Geb. 2. Man nimmt doch ab dem 1. Tag nach dem Ende des Mutterschutzes EZ, üblicherweise also nach 8 Wo. Dann haben Sie eine Woche nach der Geburt Zeit Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, ganz korrekt beginnt Elternzeit sogar ab dem Tag der Geburt! Aber jepp, am Tag vor dem 3. Geburtstag endet sie. Das heißt der 3. Geburtstag ist dein erster Arbeitstag! Bei 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt (kann ja auch mehr sein) muss die Anmeldung der Elternzeit innerhalb einer Woche beim AG sein. Warum musst du die Geburtsurkunde mitschicken? Meinem AG hab ich nur ne Kopie geschickt, schließlich muss ich für jede Urkunde beim Amt bezahlen. Das Elterngeld kann bis zu drei Monate nach der Geburt beantragt werden (die zahlen drei Monate rückwirkend) Gruß Sabine


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