Dorothee82
Kann ich rechtliche Schritte einleiten, wenn mein Antrag auf Elternzeit abgelehnt wird? Geburt vor dem 01.07.15
Hallo, gar nicht. Wenn das Kind vor dem 01.07.2015 geboren wurde, haben Sie keinen Anspruch. Liebe Grüße NB
mellomania
wie lange hattest du elternzeit für das kind? wann genau ist das kind geboren? das ist relevant um zu wissen, ob du die zustimmung des AG brauchst oder eben nicht. hast du beantragt, dass der rest der elternzeit bis zur vollendung des 8. lebensjahres übertragen wird?
Dorothee82
Noch eine zweite Frage: Koennte ich die Elternzeit frueher beenden und kuendigen, wenn ich eine Arbeitsstelle finde, die fuer uns geeigneter ist?
Dorothee82
Ich hatte ein Jahr Elternzeit und ich hatte nicht beantragt, dass der Rest uebertragen wird, weil ich den Arbeitgeber gewechselt habe. Jetzt habe ich noch eine Frage: Wann muss mein Arbeitgeber mir nach Antragstellung Bescheid geben, ob er zustimmt oder nicht?
Dojii
Wenn dein Kind vor dem 01.07.2015 geboren wurde, kannst du gegen die Ablehnung nichts tun, denn nach der alten Elternzeitregelung bestand kein (einseitiger) Anspruch auf Elternzeit nach dem 3. Geburtstag. Der kam erst für Geburten ab dem 01.07.2015. Nach der damaligen Gesetzeslage gab es keine Möglichkeit, das ganze "aggressiv" durchzusetzen. "Erzwingbar und gegen den Willen der Arbeitgeberseite durchsetzbar ist eine Übertragung nicht."
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