Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Job

SweetHeart_S2

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Hallöchen (: Ich bin in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und suche währenddessen eine Beschäftigung, während der Elternzeit, bei einem anderen Arbeitgeber. Jetzt hatte ich ein Vorstellungsgespräch und danach wurde ich angerufen, dass alles ein wenig problematisch sein, weil ich eben noch bei meinem Arbeitgeber als Mitarbeiterin angestellt sei. So könnten diese mich nicht Fest anstellen und mir nur eine geringfügige Beschäftigung anbieten. Man könne mich auch auf 2 Monate doppelt beschäftigen, also 2x 450€. Dies ist begründet, da eine andere Mitarbeiterin der Firma einen Unfall hatte und deshalb wegfällt, meinten die. Zum einen stimmt es, dass ich während der Elternzeit nicht bei einem anderen Arbeitgeber mehr als 450€ beschäftigt sein darf? Und stimmt auch des mit der doppelten Beschäftigung auf 450€ Basis für max 3 Monate, mit Begründung? Und das ich dann für die 2. Beschäftigung keine Steuern zahlen muss?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der alte Ag muss zustimmen. 2. Das ist dann kein Minijob mehr, sondern steuer- und sozialversicherungspflichtig Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn Du während der EZ bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten willst, brauchst Du erstmal die Genehmigung von Deinem aktuellen Arbeitgeber. Man kann während der EZ mehr als 450€ verdienen. Kommt aber auch darauf an, ob Du noch Elterngeld bekommst oder nicht.


Bone

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Du benötigst die Zustimmung deines AG. Du darfst bis zu 30 bzw 32 Std die Woche in der EZ arbeiten, also auch TZ, nicht nur Minijob. Sofern du EG bekommst, wird das je nach Art des EG damit verrechnet. Such dir einen anderen AG. Einer der nicht mit so etwas um die Ecke kommt.


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