Luuu
Hallo Frau Bader, Mein Elterngeld ist seit dem 20.7.2022 abgelaufen. Eigentlich möchte ich gerne noch wie geplant ein zweites Jahr in Elternzeit bleiben, allerdings ist das Geld zu knapp. Nun meine Frage: macht es mehr Sinn, Alg 1 statt ALG2 zu beantragen? Und werde ich nicht gesperrt von der Arbeitsagentur, wenn ich meinen Job kündige? Dazu muss ich sagen, dass mein früherer Job in einer anderen Stadt war und ich für die Geburt zum Vater des Kindes gezogen bin. Ich könnte also sowieso nicht wieder dort arbeiten. Remote work möchte der Arbeitgeber nicht. Besten Dank für Ihre Expertise.
Hallo, Arbeitslosengeld 1 erhält man nur, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Sie Ihr Kind betreuen, haben Sie darauf keinen Anspruch. Im übrigen kommt es auf den Grund an, warum Sie den Job kündigen. Wenn es eine Familienzusammenführung war, werden Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du weißt aber schon, dass für ALG1 dein Kind betreut sein muss. Schließlich müsstest du ja arbeiten können und wollen
Mima10
ALG1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. D.h. das Kind muss entsprechend betreut sein. Da du ja gar nicht arbeiten willst, ist kündigen also eine schlechte Idee. Da du kein Elterngeld mehr bekommst, bist du dann nicht mehr krankenversichert. ALG2 bekommst du nur bei Bedürftigkeit, evtl. ohne Kinderbetreuung auch nicht. Evtl. kommt Wohngeld in Frage.
misses-cat
Ich weiß ja nicht wie viel oder wenig dein Freund verdient aber versucht Wohngeld und kindergeldzuschlag
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