Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werde ich gesperrt, wenn ich in Elternzeit Job kündige und Alg1 beantrage?

Frage: Werde ich gesperrt, wenn ich in Elternzeit Job kündige und Alg1 beantrage?

Luuu

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Mein Elterngeld ist seit dem 20.7.2022 abgelaufen. Eigentlich möchte ich gerne noch wie geplant ein zweites Jahr in Elternzeit bleiben, allerdings ist das Geld zu knapp. Nun meine Frage: macht es mehr Sinn, Alg 1 statt ALG2 zu beantragen? Und werde ich nicht gesperrt von der Arbeitsagentur, wenn ich meinen Job kündige? Dazu muss ich sagen, dass mein früherer Job in einer anderen Stadt war und ich für die Geburt zum Vater des Kindes gezogen bin. Ich könnte also sowieso nicht wieder dort arbeiten. Remote work möchte der Arbeitgeber nicht. Besten Dank für Ihre Expertise.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Arbeitslosengeld 1 erhält man nur, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Sie Ihr Kind betreuen, haben Sie darauf keinen Anspruch. Im übrigen kommt es auf den Grund an, warum Sie den Job kündigen. Wenn es eine Familienzusammenführung war, werden Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du weißt aber schon, dass für ALG1 dein Kind betreut sein muss. Schließlich müsstest du ja arbeiten können und wollen


Mima10

Beitrag melden

ALG1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. D.h. das Kind muss entsprechend betreut sein. Da du ja gar nicht arbeiten willst, ist kündigen also eine schlechte Idee. Da du kein Elterngeld mehr bekommst, bist du dann nicht mehr krankenversichert. ALG2 bekommst du nur bei Bedürftigkeit, evtl. ohne Kinderbetreuung auch nicht. Evtl. kommt Wohngeld in Frage.


misses-cat

Beitrag melden

Ich weiß ja nicht wie viel oder wenig dein Freund verdient aber versucht Wohngeld und kindergeldzuschlag


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Mann möchte ab August seine 2Monate Vaterzeit nehmen. Nach der Elternzeit möchte er einen neuen Job anfangen, d.h. er müßte seinen alten Job in der Elternzeit kündigen. Ist das rechtlich machbar oder verpflichtet er sich ducht die Elterzeit hinterher weiter bei seinem alten Chef zu arbeiten?? Kann sein alter Chef drauf ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...