Luuu
Hallo Frau Bader, Mein Elterngeld ist seit dem 20.7.2022 abgelaufen. Eigentlich möchte ich gerne noch wie geplant ein zweites Jahr in Elternzeit bleiben, allerdings ist das Geld zu knapp. Nun meine Frage: macht es mehr Sinn, Alg 1 statt ALG2 zu beantragen? Und werde ich nicht gesperrt von der Arbeitsagentur, wenn ich meinen Job kündige? Dazu muss ich sagen, dass mein früherer Job in einer anderen Stadt war und ich für die Geburt zum Vater des Kindes gezogen bin. Ich könnte also sowieso nicht wieder dort arbeiten. Remote work möchte der Arbeitgeber nicht. Besten Dank für Ihre Expertise.
Hallo, Arbeitslosengeld 1 erhält man nur, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn Sie Ihr Kind betreuen, haben Sie darauf keinen Anspruch. Im übrigen kommt es auf den Grund an, warum Sie den Job kündigen. Wenn es eine Familienzusammenführung war, werden Sie nicht gesperrt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du weißt aber schon, dass für ALG1 dein Kind betreut sein muss. Schließlich müsstest du ja arbeiten können und wollen
Mima10
ALG1 bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. D.h. das Kind muss entsprechend betreut sein. Da du ja gar nicht arbeiten willst, ist kündigen also eine schlechte Idee. Da du kein Elterngeld mehr bekommst, bist du dann nicht mehr krankenversichert. ALG2 bekommst du nur bei Bedürftigkeit, evtl. ohne Kinderbetreuung auch nicht. Evtl. kommt Wohngeld in Frage.
misses-cat
Ich weiß ja nicht wie viel oder wenig dein Freund verdient aber versucht Wohngeld und kindergeldzuschlag
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein Mann möchte ab August seine 2Monate Vaterzeit nehmen. Nach der Elternzeit möchte er einen neuen Job anfangen, d.h. er müßte seinen alten Job in der Elternzeit kündigen. Ist das rechtlich machbar oder verpflichtet er sich ducht die Elterzeit hinterher weiter bei seinem alten Chef zu arbeiten?? Kann sein alter Chef drauf ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit