Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Mann möchte ab August seine 2Monate Vaterzeit nehmen. Nach der Elternzeit möchte er einen neuen Job anfangen, d.h. er müßte seinen alten Job in der Elternzeit kündigen. Ist das rechtlich machbar oder verpflichtet er sich ducht die Elterzeit hinterher weiter bei seinem alten Chef zu arbeiten?? Kann sein alter Chef drauf bestehen, das er weiter bei ihm arbeitet?? danke für Ihre Antwort. Wünsche schöne Pfingsten. lg Kerstin Vogel
Hallo, wenn man zum Ende der Ez kündigt, beträgt die Kü-Frist 3 Mo., wenn es zu einem anderen Zeitpunkt ist, gilt die vertragl/ gesetzl. Frist Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ne, das kann er so machen. Er muss mal in seinen Vertrag schauen, welche Kündigungsfristen er genau hat und dann eben fristgerecht zu dem Enddatum seiner Vätermonate kündigen. Das Elterngeld ersetzt ja zum Teil das, was er in den zwei Monaten verdient hätte, und dann war / ist er ja zu dem Zeitpunkt noch dort angestellt. Was er nach seiner Elternzeit macht, ist ganz alleine seine Entscheidung, und da wird auch keiner nachfragen. Alles Gute und viel Erfolg dann im neuen Job !
Mitglied inaktiv
Sehe ich etwas anders: Wenn er exakt zum Ende der EZ kündigt, muß er lt. BEEG die 3 ;Monate einhalten. Wenn er aber z. B. nur bis 28.9. EZ nimmt, kann er dann zum 30.9.mit der vertraglichen Kündigungsfrist vorher ( Beispiel: 6 Wochen zum Quartalsende oder 1 Monate, etc.) kündigen. iele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Oh, das wusste ich nicht. Ein Bekannter hatte direkt zum Ende gekündigt und dann was neues angefangen, aber ob da 2 Tage oder so zwischen waren kann gut sein. Um ganz sicher zu gehen kann man auch bei der Elterngeldstelle anrufen, die beraten da auch .
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