SweetHeart_S2
Hallöchen (: Ich bin in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und suche währenddessen eine Beschäftigung, während der Elternzeit, bei einem anderen Arbeitgeber. Jetzt hatte ich ein Vorstellungsgespräch und danach wurde ich angerufen, dass alles ein wenig problematisch sein, weil ich eben noch bei meinem Arbeitgeber als Mitarbeiterin angestellt sei. So könnten diese mich nicht Fest anstellen und mir nur eine geringfügige Beschäftigung anbieten. Man könne mich auch auf 2 Monate doppelt beschäftigen, also 2x 450€. Dies ist begründet, da eine andere Mitarbeiterin der Firma einen Unfall hatte und deshalb wegfällt, meinten die. Zum einen stimmt es, dass ich während der Elternzeit nicht bei einem anderen Arbeitgeber mehr als 450€ beschäftigt sein darf? Und stimmt auch des mit der doppelten Beschäftigung auf 450€ Basis für max 3 Monate, mit Begründung? Und das ich dann für die 2. Beschäftigung keine Steuern zahlen muss? von SweetHeart_S2 am 09.08.2022 Kleiner Nachtrag: Laut dem "neuen" Arbeitgeber, bin ich noch bei meinem "alten" Arbeitgeber mit Steuerklasse 1, die dann wohl besetzt sei, und nun könnten die mich sonst nur in Steuerklasse 6 einstellen. Stimmt das? Ach und das mit der doppelten Beschäftigung sei wohl nur in der Pflege erlaubt, für nur 3 Monate im Jahr.
Hallo, 1. Ich weiß von keiner Ausnahme in der Pflege. Rufen Sie doch mal die Minijob-Zentrale an: Telefon: 0355 2902-70799 2. Die Lohnsteuerklasse stellt ja nur eine Vorauszahlung da, abgerechnet wird bei der Einkommenssteuererklärung. Aber die Lohnsteuerklasse wird mitgenommen werden können (bin aber kein Steuerberater) Liebe Grüße NB
Pamo
Nein, die haben dir Blödsinn erzählt.
Mitglied inaktiv
Selten so einen Quatsch gelesen. Während der Elternzeit kann immer bei einem anderen AG Teilzeit gearbeitet werden. Der ursprüngliche AG muss dem nur zustimmen. Über die Möglichkeiten eines Mini Jobs kann man genug im internet finden.
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