VBH
Hallo. Ich hatte ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten bzgl. Meines Wiedereintritt. Er hat mir zu verstehen gegeben, dass er mich quasi nicht mehr benötigen würde, da ich nur bis 15:00 Uhr arbeiten kann. Das Unternehmen hat über 80 Mitarbeiter, allerdings nur 2 im Büro, wo auch mein Job war. Meine Stelle ist unbefristet anderweitig vergeben worden. Nun habe ich hab dem 01.08 einen Ganztages- Kitaplatz und bin nicht mehr willkommen. Muss er mich zurück nehmen? Auch in Teilzeit? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hallo, er kann Ihnen frühstens am ersten Arbeitstag kündigen und muss dabei einen Grund haben, da das KuSchG gilt.So einfach geht das nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
nein, leider nicht. er muss dir fristgerecht kündigen, das heißt am ersten tag nach der elternzeit. du bist aber, bis die kündigung wirksam ist, weiterhin beschäftigt. also er kann dir nicht jetzt kündigen, damit du nach der elternzeit weg bist. du hast dann immerhin noch die übergangszeit der kündigungsfrist. ich würde mich aber rechtzeitig beim amt melden, als arbeitssuchen, damit du da keine sperren bekommst.
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