Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Insolvenz neuer Arbeitgeber

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Insolvenz neuer Arbeitgeber

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Hallo, ich habe irgendwie ein ziemlich großes Problem: seit 10/2000 bin ich als Verw.Angestellte in einem Pflegeheim angestellt.2005 gin ich in Mutterschutz und nach der Geburt meiner Tochter am 18.10. folgte die 2-jährige Elternzeit, die ich ein paar Monate vor Ablauf auf 3 Jahre verlängerte. Oktober 2007 erfuhr ich,daß mein Arbeitgebenr Insolvenz angemeldet hatte.Man sagte mir auch, daß meine Arbeitsstelle nicht mehr vorhanden sei. Daraufhin habe ich probiert eine Abfindung zu beantragen. Nun erfuhr ich durch Zufall, daß allen Mitarbeitern im Dezember zum 31.01.2008 gekündigt wurde, ab 01.02.2008 es aber einen neuen Betreiber gibt, der bis auf 2 Personen übernommen hat.Der Insolvenzverwalter meinte zu mir, daß sie beim Landratsamt meiner Kündigung erst einmal beantragen müssten und ich sonst meine Elternzeit ausführen müßte bei meinem alten Arbeitgeber! Den gibt es doch aber gar nicht mehr!? Ich fragte, warum ich nicht mit übernommen wurde vom neuen Betreiber, da bekam ich zur Antwort, daß manja gar nicht wisse, ob ich im Okt 2008 wieder in Bayern wäre (nach Trennung von meinem Ehemann Ende 2006 zog ich nämlich nach Berlin)- worauf ich antwortete, daß ich noch gar nicht wisse, ob ich in Berlin bleibe und was bis dahin ist.Oder soll ich einfach um einen Aufhebungsvertrag bitten? Denn seit November arbeite ich für 20 Stunden in der Woche nebenbei. Ist das alles rechtens? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


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