Jomama
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit in Teilzeit. Schon vor der Schwangerschaft hatte ich eine 30- Stunden- Stelle. Nach der Geburt bin ich 9 Monate komplett zu Hause geblieben, habe dann mit reduzierter Stundenzahl wieder angefangen zu arbeiten. Nach einem weiteren Jahr (also als unser Sohn 21 Monate alt war) bin ich zur alten Stundenzahl von 30 zurückgekehrt. (Falls es wichtig ist: auch mein Mann hat 4 Monate Elternzeit genommen) Nun merke ich aber, dass mir das doch zu viel ist und würde gern die Arbeitszeit um 5 auf 25 Wochenstunden reduzieren. Habe ich einen Anspruch darauf und besteht auch Anspruch, nach einer festgelegten Zeit zu den 30 Stunden zurückzukehren? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße Jomama
Hallo, Frage bitte neu stellen mit der Zusatzinfo: Sind Sie noch in der EZ? Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du noch restelternzeit hast würde ich die dranhängen und in der zeit dann reduziert auf die dauer der ez befristet arbeiten. danach gäbe es, wenn die voraussetzungen stimmen, die möglichkeit der brückenteilzeit. da kann man bis zu 5 jahre tz arbeiten (ohne ez) und danach dann zum alten vertrag zurück. muss man sehen, ob dein betrieb das anbieten muss (wieviele mitarbeiter habt ihr und wie lange bist du schon dort) oder ob nicht..
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