jasmin75
Sehr geehrte Frau Bader, im März erwarten mein Mann und ich unser zweites gemeinsames Kind, für meinen Mann ist es das vierte. Er befindet sich seit November 2013 in Privatinsolvenz und würde gerne im ersten Monat nach der Geburt und im 13., 14. und 15. Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen. Darf er das? Die Insolvenzverwalterin war sich unsicher. Wo kann ich mich verbindlich erkundigen? Vielen Dank!
Hallo, warum sollte er? Sind Sie auch in EZ? Das geht nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Solche speziellen Fragen beantwortet die Hotline des BMFSFJ unter der Tel. Nummer 030 201 791 30 von Mo - Do 9-18 Uhr oder per E-mail unter info@bmfsfjservice.bund.de
jasmin75
Leider nicht. Ich habe dort angerufen und sie können mir keinerlei Info dazu geben.
Mitglied inaktiv
Hat das BMFSFJ das begründet, warum sie keine Auskunft dazu geben können? Das ist die Behörde, die über strittige Fragen der Elternzeit entscheidet, die haben Juristen die auch knifflige Fragen beantworten. Ich würde die Anfrage nochmal schriftlich stellen und wenn keine eindeutige Antwort kommt, dann würde ich einfach davon ausgehen, dass die Privatinsolvenz kein geltendes Gesetz aufhebt und die Elternzeit einfach nehmen.
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