Alexa1974
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zur Elternzeit. Ich habe zwei Jahre eingetragen. Der AG von meinem Freund genehmigt Elternzeit nur, wenn nicht beide gleichzeitig frei haben, also nur im Anschluss an meine Zeit. Ist das eigentlich mit dem Gesetz vereinbar? Eigentlich wollten wir die zwei Monate gleichzeitig nehmen, um das Kinderzimmer fertig zu stellen. Viele Grüße und einen schönen Feiertag Alexa
Hallo, nein, hier hat der AG keine Entscheidungsfreiheit. Das entscheidet Ihr Freund Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, das darf der Chef nicht. Elternzeit braucht auch keine Genehmigung, die wird ncht beantragt sondern nur gemeldet. Der AG hat kein ! Vetorecht. Wichtig beim Vater : Zwei ganze Lebensmonate müssen genommen werden. Bei Geburt z.B. am 15. eines Monates immer vom 15.-14 des Endmonats.
desireekk
Hallo, wie schon gesagt wurde: Elternzeit wird nicht beantragt, sie wird MITGETEILT. Und genau so wuerde ich das auch formulieren: Grobentwurf: "Hiermit teile ich ihnen fristgerecht mit, dass ich fuer mein am xx.xx.xxxx geborenes Kind Elternzeit von y bis z nehme. Bitte bestaetigen Sie das Eingang dieses Schreibens schriftlich bis xx.xx." Feddich. Was der andere Elternteil mach kann dem AG voellig wurscht sein. Es gibt fuer ihn nichts zu genehmigen! Gruss Desiree
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