Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/geld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit/geld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich werde 3 Jahre Elternzeit beantragen,war bis zum BV vollzeitbeschäftigt. Da ich unverheiratet bin,aber in fester Partnerschaft lebe werde ich ja 12 Monate Elterngeld erhalten. Mein unverheirateter Partner kann somit kein Elterngeld (2Monate) beantragen oder habe ich da etwas mißverstanden ? Ich kann ja nicht z.B. vom 13.-14.Lebensmonat des Kindes arbeiten gehen und dann wieder Elternzeit nehmen....Ich glaube das würde mein AG nicht mitmachen. Gibt es eine andere Lösung,damit die Vätermonate nicht verfallen ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Deine Elternzeit ist unabhängig von seiner beim jeweiligen AG. Ihr habt dann zwei Monate gleichzeitig.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich nochmal. naja, Du bekommst 10 Monate Elterngeld, weil dieses erst nach dem Mutterschaftsgeld greift, also nach dem Mutterschutz nach 8 Wochen. Hab eben nochmal gegoogelt und es ist wohl so, dass viele Väter ihre Partnermonate direkt nach der Geburt nehmen, eben diese 8 Wochen. Somit würdet ihr dann in Monat 13+14 nach der Geburt nur von seinen 67% leben müssen. In den Monaten 1+2 hättet ihr seine 67% UND das Mutterschaftsgeld Quelle : http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php Und dabei ist entscheidend ob er der Vater ist, ob verheiratet oder nicht interessiert keinen :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Warum sollte dein Parner kein Elterngeld erhalten? Laut BEEG erhält Elterngeld: 1. einen Wohnsitz (...) in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Wenn dein Partner also insgesamt 2 Monate Elternzeit nimmt, hat er auch Anspruch auf 2 Monate Elterngeld. Warum solltest du vom 13.-14. Monat wieder arbeiten gehen? Dein Partner muss nicht vom 13.-14. Monate Elternzeit nehmen. Ihr könnt die auch gleichzeitig nehmen. (Ist halt ne finanzielle Frage) Du musst nicht arbeiten gehen, damit dein Partner Elterngeld bekommt. Du kannst übrigens auch in der Elternzeit arbeiten. Ich glaub aber auch, dass es nur wenige AG gibt, die einen "nur" zwei Monate zwischendrin arbeiten lassen. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Pro Kind gibt es maximal 14 Monate Elterngeld, wobei die 2 Monate mit Mutterschaftsgeld automatisch der Mutter angerechnet werden. Natürlich können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld erhalten und der Vater z. B. 2 Monate nach der Geburt zu Hause bleiben, aber auch dann nur gibt es nur für (addiert) 14 Monate Elterngeld- Deiner Rechnung nach wären es ja 16 Monate mit Elterngeldbezug.... das geht nicht!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Andrea Jetzt habe ich es noch 3x gelesen und verstehe nicht wo ich irre. Was ich aber nicht ausschliesse. 14 Monate gibt es das nur, WENN der Mann auch seine 2 Monate nimmt. Da sie ja ein BV hat und somit Mutterschaftsgeld bekommt, wird sie selbst ja nur 10 Monate erhalten, nach dem Mutterschaftsgeld. Und dann ist eben auch die Finanzfrage wann der partner sie nimmt. Da wo noch das Mutterschaftsgeld da ist, was ja mehr ist als das Elterngeld, da fallen die 67% nicht sooo ins Gewicht. Oder nach ihren 10 Monaten Bezug , wenn sie nichts mehr bekommt und er dann "nur" 67% hat.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du schriebst: "Somit (also wenn Vater UND Mutter die ersten beiden Monate nehmen) würdet ihr dann in Monat 13+14 nach der Geburt nur von seinen 67% leben müssen." Wenn der Vater gleichzeitig mit der Mutter die ersten 2 Monate nach der Geburt Elternzeit nimmt gibt es in Monat 13 und 14 natürlich gar kein Elterngeld.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Oh, ja, hast Recht, habs doof geschrieben. Meinte entweder so, ODER so. Danke für den Hinweis, in meinem Kopf klang es noch logisch :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich wohne mit meiner Familie seit einigen Jahren in den Niederlanden.Für das nächste Jahr steht sowohl der Umzug zurück nach Deutschland an, als auch die Geburt eines Kindes. Mein Jobwechsel vom niederländischen AG zum deutschen AGwird vermutlich relativ nahtlos mit dem Umzug zusammen fallen. Mein Mann wird mit Umzug kündigen müssen und erwartet, i ...

Guten Morgen. Ich hätte zwei Fragen, wozu ich leider kaum bis nichts Genaueres im Internet finde, und erhoffe mir hier Hilfe zu bekommen. Ich bin derzeit in der 27ssw. Bin seid einiger Zeit krank geschrieben, aufgrund von physischen Problemen. Dadurch auch schon ausgesteuert, bin aber noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Bekomme aber durc ...

Hallo liebes Team, Habe einen Hauptjob und einen Minijob (450).. Ich habe bei meinen 2 EZ Monate (vater) meinen 450€ Zusatz-Job nicht angegeben, also weder bei der "Berechnung des Elterngelds" noch bei der Elternzeit (der lief quasi OHNE VERDIENST weiter ohne dort EZ einzureichen)... War das korrekt, oder werde ich Probleme bekommen? Lieb ...

Guten Tag Frau Bader, liebe Mitglieder der Rund-ums-baby, es geht hier um die Betreuung des Kindes direkt nach der Geburt. Der Vater möchte eigentlich direkt nach der Geburt des Kindes für zwei Monate mit mir gemeinsam das Kind betreuen. Der Entbindungstermin ist voraussichtlich am 18.10.2022. Nun sind wir uns nicht mehr sicher ob er überhaup ...

Hallo, Ich bin aktuell in Elternzeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich gehe ab November wieder arbeiten. Im August habe ich das letzte Mal Elterngeld Plus bekommen. Also müssen wir über 3 Monate nur von dem Gehalt meines Mannes auskommen. Gibt es irgendwelche Gelder die ich für diese Zeit beantragen könnte? In der aktuellen Situation i ...

Hallo, Ich bin aktuell in Elternzeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich gehe ab November wieder arbeiten. Im August habe ich das letzte Mal Elterngeld Plus bekommen. Also müssen wir über 3 Monate nur von dem Gehalt meines Mannes auskommen. Gibt es irgendwelche Gelder die ich für diese Zeit beantragen könnte? In der aktuellen Situation i ...

Hallo Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes und Elterngeldes. Mein Sohn ist im April 22 geboren. Geplant bleibe ich bis August 2024 in Elternzeit und beziehe Elterngeldplus bis Dezember 2023. Das heißt von Januar 24 bis August 24 bekomme ich kein Geld. Bei meiner ersten Schwangerschaft kam ich direkt ins Beschäftigungsverbot. ...

Guten Tag, Ich habe am 27.4.2022 einen Sohn zur Welt gebracht und 1 Jahr Elterngeld beantragt. Ich werde nach der Elternzeit wie zuvor wieder Vollzeit arbeiten. Man erhält ja pro Lebensmonat Elterngeld. Die Auszahlung war ja quasi am 1.4.2023 die letzte.. Was passiert denn nach der Elternzeit? Von wem bekomme ich quasi für Mai Geld? Ich bek ...

Guten Tag. Ich bin im 2. Jahr der Elternzeit, das Geld habe ich mir im ersten auszahlen lassen, bekomme also nun nichts mehr (habe selber was zurück gelegt). Ich werde ab September auf 520,- bei meinem Arbeitgeber schon mal zum langsamen reinkommen angestellt. Ich würde gerne nebenbei noch was Geld als Aufwandsentschädigung dazu verdienen. ...

Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...