Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/-geld Ehemann wann beantragen

Frage: Elternzeit/-geld Ehemann wann beantragen

silvic

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Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Antwort. Eine Frage hätte ich noch: Ich gehe 12 Monate in Elternzeit, diese beantrage ich 7 Wochen vor der EZ. Wenn mein mann auch 2 Monate Elternzeit nehmen möchte (z.B. während des 6 und 7 Lebensmonats des Babys), wann beantragt er seine Elternzeit und Elterngeld? Gleichzeitig mit mir oder kann er seins erst später beantragen?? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elternzeit mit Frist sieben Wochen. Elterngeld möglichst frühzeitig, da es sowieso schon lange dauert, bis man es bekommen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Auch er kann dies bereits jetzt tun, allerdings greift der Kündigungsschutz bei ihm noch nicht. Ich würde also, wenn er wirklich den 6. + 7. Monat nehmen will, dann zwei Monate vor dem 6. Monat die EZ SCHRIFTLICH beim AG anzeigen. Das EG kann er ja eh erst nach der Geburt beantragen, dies kann er dann direkt mit Dir tun, oder auch später (kann man im Antrag angeben ob direkt oder später). LG Sabine


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