franzi.fg
Hallo, mein Mann ist selbstständig und hatte 2 Monate Elternzeit beantragt. Leider musste er in den 2 Monaten nun doch arbeiten, da ein wichtiger Auftrag eingegangen ist. Wir müssen dies nun der Elterngeldstelle melden und das bereits erhaltene Elterngeld zurückzahlen. Kann mein Mann nun nochmal neu Elterngeld beantragen und seine 2 Monate Elternzeit nutzen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, zunächst einmal ist die Frage, ob er nur 30 Stunden arbeitet, dann kann er, unter Anrechnung des Zahlungseingangs, weiter in Elternzeit sein. Ansonsten sollte er zeitnah mit der Elterngeldstelle Kontakt aufnehmen, um neue Zeiten zu beantragen. Es kommt natürlich jetzt auch darauf an, wie alt das Kind ist. Liebe Grüße NB
Dojii
Hat dein Mann mehr als 30h pro Woche gearbeitet und musstest ihr das gesamte Elterngeld zurückzahlen oder hat er weniger gearbeitet und ihr musstet nur einen Teil davon zurückzahlen?
franzi.fg
Vielen Dank für die Antworten. Also er hat schon mehr als die 30 Stunden pro Woche gearbeitet. Leider ist auch schon eine Weile vergangen. Wir haben uns da dummerweise nicht sofort drum gekümmert. Unsere Tochter wird Ende November 1 Jahr alt. Viele Grüße
malini
Wenn es von seiner Arbeit her möglich ist, ginge noch 13./14. LM - also ab dem 1. Geburtstag 2 Monate. Da müsstet ihr halt sehr bald Rücksprache mit der EG-Stelle halten.
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