Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für Vater bei neuem Arbeitgeber

Frage: Elternzeit für Vater bei neuem Arbeitgeber

Jinaimei

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Liebe Frau Bader, wir haben zwei Kinder (geb. März 2019 und Dez. 2020). Ich habe meinen Job im Ausland in der ersten Schwangerschaft gekündigt und bin nicht beschäftigt. Für beide Kinder habe ich daher das Basis-Elterngeld für 12 Monate bezogen. Mein Mann war zuvor selbstständig und arbeitet nun seit Jan. 2021 in Festanstellung. Er hat bisher für keines der Kinder Elternzeit genommen. Darf er noch Elternzeit beantragen obwohl beide Kinder geboren wurden bevor er den jetzigen Job angetreten hat? Da beide Kinder unter drei Jahren sind, dürfte er auch für beide Kinder im selben Jahr Elternzeit beantragen? Wäre es auch möglich z.B. für jedes Kind zwei Monate zu beantragen und dann am Stück vier Monate Elternzeit zu nehmen? Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort. Vielen Dank und herzliche Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, er kann noch für beide Kinder Elternzeit beantragen. Für das jüngere Kind kann er sogar 2 Mo. Elterngeld bekommen. Dies setzt aber voraus, dass er für dieses Kind mindestens zwei Lebensmonate Elternzeit beantragt. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Er hat pro Kind Anspruch auf 36 Monate Elternzeit.... Elterngeld gibt es aber nicht mehr


Jinaimei

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Das beantwortet meine Fragen leider gar nicht.


Felica

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Warum beantwortet das dir die Frage nicht? Er darf bis zu 36 Monate pro Kind nehmen. Es spielt keine Rolle ob er bei dem AG bei der Geburt angestellt war oder ob er 2 Monate oder 4 Monate nimmt und ob für beide Kinder oder für eines. Solange ihr es euch finanziell leisten könnt, den es gibt eben kein EG mehr. Da beiden Kinder nach 2015 geboren sind kann er sogar bis zu 24 Monate über das 3te Lebensjahr hinaus nehmen. Das gilt übrigens auch für dich. Da du keinen AG hattest, hattest du auch bisher keine EZ. Also stehen dir ebenfalls bis zu 36 Monate pro Kind zu. Das du EG bezogen hast spielt keine Rolle da EG nicht an EZ gebunden ist. In der EZ darf man lediglich nicht über 30 Std die Woche arbeiten, dein Mann kann also auch TZ innerhalb der EZ nutzen.


drosera

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Wieso gibt es für den Vater bei K2 die 2 Partnermonate EG nicht mehr? Das Kind ist d8ch erst ca 8 Monate alt. Es macht natürlich für den Vater Sinn, erst einmal nur EZ für K1 "abzubauen". Da hat er noch 12 Monate bis zum 3. Geburtstag übrig, aber K1 ist 2.5 Jahre alt. In diesem halben Jahr würde ich keine EZ für K2 nehmen. EG für K2 kann er ja dennoch nehmen.


MamaausM

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Stimmt für k2 besteht noch Anspruch auf EG.. Die Mutter hat 12 Basis EG Ich überlas das, weil stand ja: habe Basis bezogen. Kind ist ja dez20 geboren


Felica

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Genau darauf bin ich auch reingefallen. Also ja, für Kind 2 könnte der Vater noch EG bekommen.


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