Frage: Elternzeit für Oma

Meine Tochter möchte ab 01.08.2013 ihre Ausbildung fortführen, z. Z. ist sie in Elternzeit. Ich würde mich bereit erklären meine Enkelin ab 01.08. zu betreuen. Wie ist das jetzt mit der Elternzeit? Als Oma kann ich auch Elternzeit beantragen, nur wo bzw. bei meinem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeber meiner Tochter? Elterngeld erhalte ich nicht, das ich mir klar. Nur wie sieht es mit der Krankenkasse und den übrigen Sozialbeiträgen aus? Bin ich weiterhin kostenfrei versichert oder muss ich mich selbst versichern?

von Himbeere2008 am 27.01.2013, 20:19



Antwort auf: Elternzeit für Oma

Hallo, Großeltern haben Anspruch auf Elternzeit ihres Enkelkindes, wenn der Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2013



Antwort auf: Elternzeit für Oma

das geht wohl nur unter bestimmten umständen, die eltern selber sind minderj. und in ausbildung und das enkelkind muss mit im haushalt der großeltern leben, ob sich da etwas geändert hat kann ich nicht sagen, ich schätze mal das auch oma oder opa weiterhin in der kv beitragsfrei versichert sind.

von CKEL0410 am 28.01.2013, 14:03



Antwort auf: Elternzeit für Oma

Unsere Tochter (19) wohnt mit ihrem Kind bei uns zu Hause und befindet sich im 2. Ausbildungsjahr.

von Himbeere2008 am 28.01.2013, 21:37



Antwort auf: Elternzeit für Oma

Meine Tochter hat am 15.06.16 entbunden, sie ist 17 Jahre alt und geht ab 31.8.16 wieder zur Schule, also bvj, und ich bleibe zu hause das Jahr. Kann ich elterngeld beantragen

von rilana77 am 29.07.2016, 14:38



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