Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für Oma

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für Oma

Himbeere2008

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Meine Tochter möchte ab 01.08.2013 ihre Ausbildung fortführen, z. Z. ist sie in Elternzeit. Ich würde mich bereit erklären meine Enkelin ab 01.08. zu betreuen. Wie ist das jetzt mit der Elternzeit? Als Oma kann ich auch Elternzeit beantragen, nur wo bzw. bei meinem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeber meiner Tochter? Elterngeld erhalte ich nicht, das ich mir klar. Nur wie sieht es mit der Krankenkasse und den übrigen Sozialbeiträgen aus? Bin ich weiterhin kostenfrei versichert oder muss ich mich selbst versichern?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Großeltern haben Anspruch auf Elternzeit ihres Enkelkindes, wenn der Elternteil des Kindes minderjährig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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das geht wohl nur unter bestimmten umständen, die eltern selber sind minderj. und in ausbildung und das enkelkind muss mit im haushalt der großeltern leben, ob sich da etwas geändert hat kann ich nicht sagen, ich schätze mal das auch oma oder opa weiterhin in der kv beitragsfrei versichert sind.


Himbeere2008

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Unsere Tochter (19) wohnt mit ihrem Kind bei uns zu Hause und befindet sich im 2. Ausbildungsjahr.


rilana77

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Meine Tochter hat am 15.06.16 entbunden, sie ist 17 Jahre alt und geht ab 31.8.16 wieder zur Schule, also bvj, und ich bleibe zu hause das Jahr. Kann ich elterngeld beantragen


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