Muckelmama77
Liebe Frau Bader, Ich habe vor, in den ersten 12 Lebensmonaten meines Sohnes unter Bezug von Basiselterngeld in Elternzeit zu gehen. Mein Mann würde in Lebensmonat 13+14 Elternzeit nehmen und in dieser Zeit ebenfalls Basiselterngeld beziehen. Da dies allerdings finanziell problematisch wäre, würde ich in diesen zwei Monaten in Vollzeit arbeiten, um dann noch einmal 4 Monate in Elternzeit zu gehen, dieses Mal unter Bezug von ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus bei Teilzeitarbeit (30 Std/Wo). Mein Arbeitgeber würde diesem zustimmen, allerdings bin ich mir nicht sicher, inwiefern dies langfristig ein guter Plan ist, da somit ja bereits 2 der max. 3 erlaubten Zeiträume verplant wären? Gäbe es eine bessere Lösung? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Ihr Problem ist doch erst einmal, dass beide für die Bonusmonate nur zwiehen 25 - 30 Std arbeiten dürfen. Ansonsten machbar, aber es sind zwei Zeiträume verplant. Stimmt schon. Eine andere Lösung sehe ich aber nicht. Liebe Grüße NB
Felica
Hast du vor danach wieder VZ zu arbeiten? Falls nein, dann nimm bei der ersten Meldung gleich 2 Jahre EZ Plus die Zeit für die Pause wo du VZ arbeitest. Du musst dich für 2 Jahre festlegen. Sage dem AG auch direkt das du nach der VZ in TZ arbeitest, damit er planen kann. Wäre mehr wie blöde wenn ihr plant partnerschaftsbonusmonate zu nutzen und dann sagt der AG zur erneuten ET, nö ist nicht. Du musst also beide EZ Abschnitte bei der ersten Meldung mitteilen. Das 3te Jahr könntest du dann wahlweise dranhängen, dann ist es kein neuer Abschnitt oder du nimmst es als 3ten Abschitt irgendwann bis zum 3ten Lebensjahr.
chrissicat
Warum möchte dein Mann genau die Lebensmonate 13 & 14 nehmen? Hat es einen Grund, dass er genau diese beiden Monate nehmen möchte oder geht es euch nur darum die 14 Elterngeldmonate zu erhalten? Wenn letzteres zutrifft: Er könnte auch die Lebensmonate 1 + 2 nehmen, da bekommst du ja noch Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss, was eh bei dir auf das Elterngeld angerechnet wird, und er könnte in Elternzeit mit Elterngeldbezug gehen.
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