sandra15
Hallo Frau Bader, Bin derzeit noch in Elternzeit hatte 2Jahre, vom ersten Kind. Nun muss ich wieder beim AG Elternzeit beantagen, wieviele Jahre stehen mir jetzt zu? Kann ich wieder zwei Jahre nehmen? Und wann beantrage ich die? Wieviel Elterngeld bekommt man jetzt? Danke für die Antwort im voraus
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
mellomania
du hast für jedes kind 3 jahre die dir zustehen. 7 wochen vor beginn musst du dich schriftlich äußern, wie lange du elternzeit fürs zweite kind haben möchtest. hast du ein zweites kind in der elternzeit des ersten bekommen? hast du die erste elternzeit beendet auf einen tag vor dem neuen mutterschutz? wann ist kind 1 geboren? wenn du nur ein kind hast, kannst du noch maximal ein jahr an die jetzige elternzeit dranhängen, dann hattest du drei. elterngeld bekommst du keines mehr, außer du hast ein zweites kind. dann erhälst du den mindestsatz von 300 euro plus 75 euro geschwisterbonus, bis kind 1 drei jahre alt ist.
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