Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für 18 Monate also 1,5 Jahre

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für 18 Monate also 1,5 Jahre

Meli1707

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Gute Morgen, ich möchte gerne meine Elternzeit für 1,5 Jahre nehmen.Wie setze ich jetzt die kreuze auf dem Antragsformular richtig ? 1-2 Lebensmonat Basiselterngeld und 3-18 Monat Elterngeld plus ? und beantrage ich bei dem Arbeitgeber dann 16 Monate Elternzeit nach Beendigung der Mutterschutzfrist oder 18 Monate ? gehört die Elternzeit zum Mutterschutz dazu ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da gibt es kein richtig. Sie können es sich als Basis-EG auf 12Mo (abzgl. Monate mit MG, die werden angerechner, faktisch also 9 - 10 Mo.) auszahlen lassen. Oder das ganze auf die doppelte Anzahl der Monate mit dem halben EG. EG können Sie beantragen, solange Sie wollen, auch indiv. auf einen bestimmten Tag (bis zu 3 Jahren). Beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf Verlängerung gibt, wenn man weniger als 2 Jahre beantragt. Besser arbeitet man dann Tz in EG. Anders nur, wenn Sie wieder VZ arbeiten wollen. Liebe Grüße NB


Felica

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Eg und Ez sind verschiedene Sachen. Du darfst nur bei beiden halt nicht mehr wie 30 Std arbeiten Weder musst du in EZ dein um EG zu bekommen, noch muss du solange EG beziehen wie du EZ planst. Du kannst also wie du magst das EG teils splitten oder nur für 12 Monate nehmen. Ich persönlich würde dir aber zu 2 Jahre EZ raten und dem AG mitteilen das du nach 1.5 Jahren in TZ einsteigst. Ausser du bist dir absolut sicher das du nach 1,5 jahren wieder VZ arbeiten willst und kannst. Den einen Andpruch auf Verlängerung hast du bei unter 2 Jahren nicht. Blöde wenn du dann keine Kinderbetreuung hast.


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