Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für 1,5 Jahre möglich?

Frage: Elternzeit für 1,5 Jahre möglich?

Mitglied inaktiv

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Unser Baby kommt im Februar zur Welt. Will dann auf jeden Fall für mind. ein Jahr zu Hause bleiben. Das Kindergartenjahr beginnt erst im August. Da ich unser Baby aber nicht schon mit einem halben Jahr in die Kita schicken will, kommt es also ein Jahr später hin, mit 1,5 Jahren. Das heißt wir müssen irdendwie ein halbes Jahr überbrücken, da mein Mann auch arbeiten geht und Schichtarbeit hat. Eine Tagesmutter können wir uns nicht leisten. Besteht die Möglichkeit, für 1,5 Jahre Elternzeit zu nehmen? Und wie wäre das dann mit dem Elterngeld? Bekäme ich dann in dem halben Jahr gar nix, oder würde es von zwei auf 1,5 Jahre runtergerechnet? Ich habe eine unbefristete Stelle im öffentlichen Dienst und arbeite Halbtags. Da mein Mann mehr verdient als ich, ist es für uns klar, dass ich zu Hause bleibe. Mit meinem Arbeitgeber gäbe es keine Probleme, ob ich ein oder bis zu drei Jahre zu Hause bleibe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann EZ individuell nehmen, bekommt aber trotzdem nur 12 Mo (bzw gesplittet 24 Mo.) EG. Wichtig ist, dass man keinen Anspruch auf Verlängerung hat, wenn man weniger als 2 J. nimmt Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Natürlich kannst du 1,5 Jahre Elternzeit nehmen, denn dir stehen ja zwischen 0 und 3 Jahren zu. Mit dem Elterngeld ist es dann so, dass du dir entweder ein Jahr lang das volle Geld auszahlen lässt, oder diesen Betrag auf 1,5 Jahre splittest, so dass du dann halt weniger pro Monat, aber dafür länger bekommst (du kannst das Elterngeld bis auf 24 Monate splitten lassen). Übrigens: bei uns (Sachsen - Leipzig) ist eine Tagesmutter nicht teurer, als ein Krippenplatz, da sie genauso gefördert werden, wie eine Krippe. lg, jule


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