Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - falsche Angaben vom AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit - falsche Angaben vom AG

Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn sich ein Arbeitgeber in der Länge der Elternzeit vertut und 3 Jahre ab Mutterschutzende (also 8 Wochen über den 3. Geburtstag hinaus) rechnet, kann das ein Nachteil für den Arbeitnehmer sein? Habe gerade festgestellt, dass ich hier schriftlich vorliegen habe, dass ich erst am 7. Januar 2007 wieder arbeiten gehen muss. War eigentlich vom 11. November (Geburtstag am 10.11.) ausgegangen. Hatte den Fehler im Nachgeburtsstress nicht bemerkt und diese Regelung auch schriftlich bestätigt. Mir würde das prima passen, habe nur Angst, dass er mir einen Tag nach dem eigentlichen Elternzeitende im November kündigen kann. Oder steht dann die individuelle Vereinbarung an erster Stelle? Muss ich ihm seinen Fehler mitteilen? Danke und Gruß klaralena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vertun oder nicht - Sie müssen am 3. Geb. wieder arbeiten. Sonst haben Sie keinen KK-Schutz und haben auch evtl. ein arbeitsrechtliches Problem. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde dieses auf alle Fälle klären. Für dich endet mit Ende der regulären Elternzeit auch die Versicherung in der GKV. Da ihr beider Fehler gemacht habt, sehe ich dabei auch keine Schwierigkeiten. Denn nicht nur du hast geträumt, auch dein AG. LG Katrin


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