Niffi
Sehr geehrte Frau Bader, folgender Fall hat sich zugetragen: Die Frau wird im Laufe der 3jährigen Elternzeit wieder schwanger. Da Kind 1 während der neuen Schwangerschaft 3 Jahre wird, geht sie zu Ihrer KK und läßt sich auf Anraten der Sachbearbeiterin familienversichern. Nun entgeht der Frau die Möglichkeit, erneut einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu stellen, da man Sie in dem Gespräch nicht darauf hingewiesen hat. Nun zu meinen Fragen: a: Hätte die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld gehabt, weil sie innerhalb der 3jährigen EZ erneut schwanger wurde und wenn sie ihren Versicherungsstatus beibehalten hätte? b: Oder hätte Kind 2 innerhalb dieser 3 Jahre geboren sein müssen? c: Kann die Frau rückwirkend das Mutterschaftsgeld aufgrund des Beratungsfehlers einfordern? Vielen Dank im Voraus! Freundliche Grüße sendet Ihnen Niffi
SumSum076
Versteh ich nicht! Wann ist denn das zweite Kind geboren worden (im Abstand zum 1.), denn normalerweise hätte die Mutter ja während der Schwangerschaft, aber nach der EZ wieder arbeiten gehen müssen. Innerhalb der EZ gibt es keinen Grund, sich familienzuversichern, da man über den AG versichert ist. Ich nehme mal an, das zweite Kind kam nach dem 3. Geburtstag des ersten zur Welt, dann wäre der "normale" Ablauf gewesen: - EZ von Kind 1 (KK-Versicherung über AG/EZ) - Restschwangerschaft mit Arbeit (oder BV) (KK-Versicherung über den AG) - Mutterschutz und mittendrin Geburt (KK-Versicherung über den AG) Dann hätte die Mutter auch Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom AG bekommen. Hatte die Mutter aber keinen AG, dann bleibt eigentlich nur, sich entweder familienzuversichern oder die KV freiwillig selber zahlen. Ist die Frage, ob man sich das leisten kann! Und das Geld nachträglich zurück fordern? Wusste der Mensch von der KK alles? Könnt ihr den "Beratungsfehler" beweisen? (Eine Beratung ersetzt nicht das Selberdenken) Gruß Sabine
Niffi
Danke Susanne, Situation war folgende: Kind 1 geboren im März 2009 Kind 2 geboren im Juni 2012 Ab März 2012 erfolgte Familienversicherung über Ehepartner, weil man dies von der KK so vorschlug, bzw. erklärte, dass ja sonst ab März der Versicherungsschutz entfiele...dass es überhaupt die Möglichkeit des erneuten Anspruchs auf Mutterschutz etc. gab, war der Frau völlig unbewußt. Muss man dies als "allg. bekannt" voraussetzen? AG war zu der Zeit der eigene Ehemann. Hätte die ANin gewußt, dass es die Option gab, dann hätte sie natürlich anders entschieden. Hätte die Sachbearbeiterin (die die Familie und die Umstände gut kennt) nicht darauf hinweisen müssen/sollen? LG, Niffi
Niffi
Achso, hier wäre es wie folgt gelaufen: Geburt Kind 1 - EZ, KK über AG während EZ neue Schwangerschaft Nach EZ 1 BV, dann Mutterschutz dann EZ 2... Ist die Frau nicht quasi um diese Möglichkeit "betrogen" worden? Wie gesagt, wußte Sie nicht mal, dass es diese Option gibt. Muss man sich immer selbst aufklären oder ist es nicht gerade der Leistungserbringer, der hier rechtlich Bescheid weiß und den Kunden aufklärt?!
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