Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit endet - Kündigung

Frage: Elternzeit endet - Kündigung

LiMa2012

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Hallo Frau Bader Demnächst endet meine Elternzeit. Aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz werde ich dort nicht mehr arbeiten können. Muss ich kündigen? Oder muss mein AG mir kündigen? Habe ich danach Anspruch auf finanzielle Unterstützung? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie dort nicht mehr arbeiten können, müssen Sie kündigen. ob sie gesperrt werden, hängt von den Umständen ab. Wenn Sie zum Beispiel umgezogen sind, weil Ihr Partner eine Tätigkeit in einer anderen Stadt hat, werden Sie nicht gesperrt werden. Liebe Grüße NB


-Talia-

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Da du ja deine Arbeitsleistung nicht mehr zur Verfügung stellen kannst, musst du auch kündigen. Was du für finanzielle Unterstützung bekommen kônntest, weiß ich nicht. Aber du kannst dir ja vor Ort einen neuen Job suchen


LiMa2012

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Danke für die Antwort und den äußerst sinnvollen Ratschlag mir vor Ort einen Job zu suchen.


mellomania

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du musst vor allem rechtzeitig kündigen da du sonst nach der elternzeit dort wieder antreten musst, bis die kündigung wirksam ist.


mellomania

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der ratschlag ist ganz legitim denn ohne job kein geld. nein du hast kein recht auf unterstützung, warum auch? wenn du nicht arbeitest, erhälst du arbeitslosengeld oder sowas, wenn du das finanzielle unterstützung nennst..


cube

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Da du den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst oder willst, musst du kündigen. Im Anschluss kannst du natürlich ALG beantragen, wirst aber vermutlich mit einer 3-monatigen Sperre rechnen müssen da Eigenkündigung. Die Entfernung hattest du ja bereits vorher oder hast diese selbst verursacht durch Umzug, daher ist das kein Grund, der die Aufhebung einer Sperre rechtfertigen würde. ALG beantragen kannst du natürlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst, sprich eine Kinderbetreuung auf Verlangen nachweisen kannst.


-Talia-

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Gern geschehen. (Ich hab durchaus verstanden, dass das deinerseits kein ernst gemeinter Dank war - nicht dass Missverständnisse aufkommen. Aber warum so pampig?)


Felica

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Was bedeutet demnächst? Kannst du dort nicht mehr arbeiten musst du 3 Monate vor EZ-Ende kündigen. Der AG darf dir nicht kündigen, frühstens am ersten Arbeitstag, dann mit entsprechender Kündigungsfrist. Solange müsstest du aber arbeiten, außer er stellt dich frei auf seine Kosten. Aber warum sollte er das machen, du kannst deinen Arbeitsvertrag ja nicht mehr erfüllen Hast du weniger wie 3 Monate bis zum EZ-Ende hast du ein Problem. dann musst du entweder so kündigen das du bereits vor EZ-Ende da raus kannst, dann mit der entsprechende Kündigungsfrist die in deinem Vertrag steht, oder du musst um Aufhebung deines Vertrages bitten. Der muss der AG aber nicht zustimmen. oder du musst eben pendeln, am Arbeitsort irgendwie eine Übernachtungsmöglichkeit schaffen oder ähnliches damit du bis die Kündigung durch ist noch arbeiten gehen kannst. Hast du weniger wie 3 Jahre EZ bisher genommen, kannst du diese auch verlängern. Wenn weniger wie 2 Jahre bisher genommen allerdings nur mit Zustimmung des AG. Ob Du Anspruch auf finanzielle Unterstützung hast kommt auf die Rahmenbedingungen an. Kündigst du, kann es passieren das du eine Sperre beim Arbeitsamt bekommst, also weder Geld, noch Krankenversicherung, noch Anrechnung der Rentenzeiten. Hast du keine Kinderbetreuung, fällt ALG1 eh weg. Hast du eine, würde ich die Zeit nutzen mir am neuen Wohnort was neues zu suchen. Bliebe noch Hartz4, dann wird geprüft wie viel Gelder ihr insgesamt habt, welche Ersparnisse und auch dann wird vorausgesetzt das du möglichst schnell im Job stehst. Wenn du zudem schon 3 Jahre EZ hattest, ist es schwer da zu argumentieren das ihr euch zwar 3 Jahre EZ ohne Einkommen leisten könnt, jetzt aber der Staat einspringen soll. Auch weil du ja nicht erst seit gestern weißt das du bei deinem alten AG nicht wieder arbeiten wirst. da wird dann auch die Frage kommen, was hast du bisher unternommen um weider einen neuen Job zu finden. Ist das Geld knapp, aber über Hartz-Grenze, könnt ihr schauen lassen ob Wohngeld greift und auch ob ihr Anspruch auf höheres Kindergeld habt. Klären musst du dann aber noch wie du ab Ende der EZ weiter versichert bist. Im Idealfall kannst du in die Familienversicherung deines Mannes.


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