paperina
Sehr geehrte Frau Bader, da meine Elternzeit am 14 Juli 2015 endete und ich die Kinderbetreuung nicht zusichern konnte, haben ich im einvernehmen mit meinem Arbeitgeber bis zum 30.09.2015 ELTERNURLAUB genommen. Arbeitsbeginn 01 Oktober 2015. Wegen meiner Arbeitszeit gab es auch das erste Gespröch. Leider ist er mit der von mir gewünschten Arbeitszeit nicht einverstanden. Die wären von 8.30 bis 12.30 uhr Mo bis Fr. Da ich im Verkauf arbeite, kann ich bei diesen Arbeitszeit nachvollziehen ,dass das im Verkauf nicht machbar ist und habe mich im Servicebereich angeboten (Lager). Die Aussage von meinem Geschäftsführer war " ich kann ihnen die Arbeitszeit nur per Handschlag zusichern, aber Vertraglich kann er nur mir von 7-19 uhr flexibel von Mo-Sa anbieten. Da ich zwar verheiratet bin, aber mein Mann auswärts arbeitet und nie sicher ist wann er zuhause ist, ist diese flexibilität nicht machbar. Laut Gewerkschaft soll ich klagen. Das Problem wäre nur, wenn ich gewinne wird mein Chef in Revision gehen und es darauf kommen lassen das diese Verhandlung erst nach Oktober stattfindet, sodas ich am 1. Oktober nicht arbeiten kann und kündige muss. Ich weiss nicht was ich machen soll. Was sagen Sie dazu? Als Mutter hat mann es sehr schwer und man ist auf sich alkeine gestellt. Danke schon im vorraus Mit freundlichen Grüßen Katia
Hallo, sie haben doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verlassen sich auf die Aussage Ihres AG oder nicht. Ich frage mich, warum Sie klagen sollen, da Sie keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten haben. Sie müssen sich dann nach einer anderen Tätigkeit umschauen. Liebe Grüße NB
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