Andrea290418
Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn kam im April 2018 zur Welt. Meine elternzeit sowie das Elterngeld habe ich bis Ende Januar 2020 beantragt. Jetzt bin ich erneut schwanger mit VET Juli 2019. Wie verhält es sich mit dem Elterngeld, dass ja gesplittet wurde auf fast 2 Jahre, wenn ich erneut 2 Jahre in Elternzeit bleiben möchte? Bliebt der Betrag der selbe? Vielen lieben Dank vorab!
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB
Felica
Das wäre ziemlich doof, da das alte EG auf das neue angerechnet wird und du auch kein Mutterschutzgeld bekommst. Da knappe Kiste würde ich rechnen was günstiger ist und EG nachträglich auf 13 oder 14 Monate wandeln lassen. Je nachdem wann der neue Mutterschutz beginnt. Zu dem dann die laufende EZ beenden. Deshalb auch rechnen, denn wenn wegen neuen Mutterschutz deine EZ endet, endet auch der EG Bezug. Also vorher EG Plus in Basis-EG ändern. Bis auf die 1 oder 2 Monate. Mit 13 Monaten wärst du sicherer wie mit 14 Monaten. Hängt aber vom den genauen Daten ab. Endet die EZ zum neuen Mutterschutz, hast du Anspruch auf das volle Mutteschaftsgeld, vom AG wie von der KK. Sonst nicht. Für das neue EG wird dann geschaut was du in den 12 Monate vorher verdient hast. Bis zu 14 Monate EG und der Mutterschutz wird dann ausgeklammert. Bei 13 Monate EG wären also April18- Mai19 raus, Plus Juni und Juli wegen Mutterschutz. Damit würdest du das gleiche EG beim zweiten Kind bekommen wie beim ersten. Ohne Verlust, oben drauf gäbe es noch 10% Geschwisterbonus. Die restliche EZ von kind1 kannst du dann später nehmen. Die geht auch nicht verloren, im Gegensatz dazu wenn du sie nicht zum Mutterschutz beendest. Alles Dinge welche du aktiv selbst ändern musst. Sonst läuft es so weiter und du verschenkst richtig Geld und Zeit.
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