Gänseblume20
Hallo, Derzeit befinde ich mich im zweiten Jahr der Elternzeit (Geburtstermin des 1. Kindes: 23.6.17). Ich hatte zwei Jahre beantragt und noch das dritte Jahr im Nachhinein. Ich habe vor der Geburt des Kindes in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen gearbeitet, wo ich sofort ins Beschäftigungsverbot ging. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Seit der Geburt des 1. Kindes arbeite ich nicht. Elterngeld wurde auf ein Jahr ausbezahlt. Nun bin ich wieder "frisch" schwanger. Und ich habe einige Fragen zum Elterngeld. Das wird ja von den 12 Monaten vor der Geburt berechnet (ausgenommen Mutterschutz). Ich habe derzeit ja kein Einkommen, heißt das, dass ich den Mindestsatz von 300 € plus Geschwisterbonus bekommen? Würde es Sinn machen die Elternzeit des ersten Kindes zu "kündigen/beenden"? Dann würde ich ja wieder ins Beschäftigungsverbot gehen und dann würde dieses für die Berechnung grundlegend sein(zumindest der Anteil an Monaten). Ist das rechtlich möglich? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich bin etwas verunsichert. Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus
Hallo, ohne Betreuung des KIndes können Sie die EZ doch auch nicht vorzeitig beenden. Auf ein Bv vertrauen können Sie nach der neuen Gesetzeslage nicht. Sie werden nur den Grundbetrag + Geschwisterbonus bis zum 3 Geb. des ersten Kindes bekommen Liebe Grüße NB
Felica
Du kannst die EZ nicht vorzeitig so einfach beenden, der AG muss dem zustimmen. Einzig zum neuen Mutterschutz geht das. Was du aber machen kannst ist innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Das TZ-Gehalt wird dann für das neue EG mit berücksichtigt. BV kann kommen, muss aber nicht. Da gibt es seit dem 1.1.2018 deutliche Verschärfungen. Jeder AG muss erst alles unternehmen um ein BV zu umgehen. davon ab musst du auch arbeitsfähig sein, sprich du musst eine Kinderbetreuung für das ältere Kind nachweisen. Aktuell hast du kein Einkommen. Ab Mutterschutz bekommst du wenn du dann die laufende EZ beendest volles Mutterschutzgeld und danach 300 € EG. Ist doch schon deutlich mehr wie jetzt. Kann man auch von der Seite betrachten.
mellomania
wie oben geschrieben tz arbeiten. erhöht das elterngeld. hättest du betreuung für kind1? dass du arbeiten könntest? AG ist verpflichtet, ersatztätigkeit bereitzustellen, auch wenn diese überhaupt nicht deinen quailifikationen entspricht. das muss er erst prüfen. und wenn das nicht möglich ist, dann kann der AG BV aussprechen. vorher nicht. aber nur dann, wenn du eh arbeitstest. du kannst deine elternzeit nicht beenden um ins bv zu gehen.
Gänseblume20
Habe derzeit keine Betreuung für das Kind, Teilzeit arbeiten ist also nicht möglich. Dann bleibt es wohl beim Mindestsatz. Wollte einfach wissen, ob es die Möglichkeit gäbe, wäre ein Glücksfall. Danke für die schnellen Antworten
Mitglied inaktiv
Die laufende Elternzeit kann du nur zum neuen Mutterschutz beenden, nicht um ins BV zu gehen. Du kannst aber schauen, ob du in Teilzeit eine andere, für schwangere Frauen geeignete Tätigkeit findest und dort arbeiten - mit Erlaubnis deines Hauptarbeitgebers. Sonst gibts eben mindestens noch den Mindeststatz von 300 Euro, und wärst du nicht schwanger geworden, hättest du doch auch kein Einkommen erworben. Warum ist das jetzt ein Problem?
Gänseblume20
Das ist kein Problem. Würde die Elternzeit verfallen, wenn ich die aktuelle beenden um Teilzeit zu arbeiten?
Mitglied inaktiv
Weil sie dann nach dem 3. Geburtstag arbeiten gehen könnte und nun nochmal zuhause bleiben muss. @ap.... Nein einer Verkürzung der laufenden aktuellen Elternzeit ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Auch nicht um wissentlich in ein BV zugehen. Ein mögliches BV setzt auch eine entsprechende Kinderbetreuung für Kind 1 voraus. Die du ja auch nicht hast. Frau Bader schreibt dazu regelmäßig, dass das schon in Richtung Betrug geht. Der Gedanke das neue Elterngeld so zu erhöhen ist nachvollziehbar aber nicht realisierbar. Glaub dann würden viele Frauen das so machen.
Gänseblume20
Danke nochmals für die ausführlichen Antworten. Jetzt weiß ich woran ich bin. Klarheit zu haben tut gut.
Mitglied inaktiv
Würde die Elternzeit verfallen, wenn ich die aktuelle beenden um Teilzeit zu arbeiten? Nein, du arbeitest TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber, eine schwangerengerechte Arbeit. Die TZ muss dann ausdrücklich auf die Dauer der EZ befristet sein. Dann kannst du einen Tag vor Mutterschutz in die Vollzeitstelle wechseln und 3 Monatsgehälter in Form von Mutterschaftsgeld kassieren.
Ähnliche Fragen
Hallo Zur Zeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis Mai 2021 unter Elterngeld+ welches mir jetzt komplett ausgezahlt wird. Seit Mai habe ich immer etwas dazu verdient unter 450 € Basis Nun bin ich erneut schwanger und der ET ist Ende März meine Chefin hat ab Dezember mir nun ein BV ausgestellt da sie keinen Arbeitsplatz mehr für mich hat. ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot