Gänseblume20
Hallo, Derzeit befinde ich mich im zweiten Jahr der Elternzeit (Geburtstermin des 1. Kindes: 23.6.17). Ich hatte zwei Jahre beantragt und noch das dritte Jahr im Nachhinein. Ich habe vor der Geburt des Kindes in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen gearbeitet, wo ich sofort ins Beschäftigungsverbot ging. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Seit der Geburt des 1. Kindes arbeite ich nicht. Elterngeld wurde auf ein Jahr ausbezahlt. Nun bin ich wieder "frisch" schwanger. Und ich habe einige Fragen zum Elterngeld. Das wird ja von den 12 Monaten vor der Geburt berechnet (ausgenommen Mutterschutz). Ich habe derzeit ja kein Einkommen, heißt das, dass ich den Mindestsatz von 300 € plus Geschwisterbonus bekommen? Würde es Sinn machen die Elternzeit des ersten Kindes zu "kündigen/beenden"? Dann würde ich ja wieder ins Beschäftigungsverbot gehen und dann würde dieses für die Berechnung grundlegend sein(zumindest der Anteil an Monaten). Ist das rechtlich möglich? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich bin etwas verunsichert. Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus
Hallo, ohne Betreuung des KIndes können Sie die EZ doch auch nicht vorzeitig beenden. Auf ein Bv vertrauen können Sie nach der neuen Gesetzeslage nicht. Sie werden nur den Grundbetrag + Geschwisterbonus bis zum 3 Geb. des ersten Kindes bekommen Liebe Grüße NB
Felica
Du kannst die EZ nicht vorzeitig so einfach beenden, der AG muss dem zustimmen. Einzig zum neuen Mutterschutz geht das. Was du aber machen kannst ist innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Das TZ-Gehalt wird dann für das neue EG mit berücksichtigt. BV kann kommen, muss aber nicht. Da gibt es seit dem 1.1.2018 deutliche Verschärfungen. Jeder AG muss erst alles unternehmen um ein BV zu umgehen. davon ab musst du auch arbeitsfähig sein, sprich du musst eine Kinderbetreuung für das ältere Kind nachweisen. Aktuell hast du kein Einkommen. Ab Mutterschutz bekommst du wenn du dann die laufende EZ beendest volles Mutterschutzgeld und danach 300 € EG. Ist doch schon deutlich mehr wie jetzt. Kann man auch von der Seite betrachten.
mellomania
wie oben geschrieben tz arbeiten. erhöht das elterngeld. hättest du betreuung für kind1? dass du arbeiten könntest? AG ist verpflichtet, ersatztätigkeit bereitzustellen, auch wenn diese überhaupt nicht deinen quailifikationen entspricht. das muss er erst prüfen. und wenn das nicht möglich ist, dann kann der AG BV aussprechen. vorher nicht. aber nur dann, wenn du eh arbeitstest. du kannst deine elternzeit nicht beenden um ins bv zu gehen.
Gänseblume20
Habe derzeit keine Betreuung für das Kind, Teilzeit arbeiten ist also nicht möglich. Dann bleibt es wohl beim Mindestsatz. Wollte einfach wissen, ob es die Möglichkeit gäbe, wäre ein Glücksfall. Danke für die schnellen Antworten
Mitglied inaktiv
Die laufende Elternzeit kann du nur zum neuen Mutterschutz beenden, nicht um ins BV zu gehen. Du kannst aber schauen, ob du in Teilzeit eine andere, für schwangere Frauen geeignete Tätigkeit findest und dort arbeiten - mit Erlaubnis deines Hauptarbeitgebers. Sonst gibts eben mindestens noch den Mindeststatz von 300 Euro, und wärst du nicht schwanger geworden, hättest du doch auch kein Einkommen erworben. Warum ist das jetzt ein Problem?
Gänseblume20
Das ist kein Problem. Würde die Elternzeit verfallen, wenn ich die aktuelle beenden um Teilzeit zu arbeiten?
Mitglied inaktiv
Weil sie dann nach dem 3. Geburtstag arbeiten gehen könnte und nun nochmal zuhause bleiben muss. @ap.... Nein einer Verkürzung der laufenden aktuellen Elternzeit ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Auch nicht um wissentlich in ein BV zugehen. Ein mögliches BV setzt auch eine entsprechende Kinderbetreuung für Kind 1 voraus. Die du ja auch nicht hast. Frau Bader schreibt dazu regelmäßig, dass das schon in Richtung Betrug geht. Der Gedanke das neue Elterngeld so zu erhöhen ist nachvollziehbar aber nicht realisierbar. Glaub dann würden viele Frauen das so machen.
Gänseblume20
Danke nochmals für die ausführlichen Antworten. Jetzt weiß ich woran ich bin. Klarheit zu haben tut gut.
Mitglied inaktiv
Würde die Elternzeit verfallen, wenn ich die aktuelle beenden um Teilzeit zu arbeiten? Nein, du arbeitest TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber, eine schwangerengerechte Arbeit. Die TZ muss dann ausdrücklich auf die Dauer der EZ befristet sein. Dann kannst du einen Tag vor Mutterschutz in die Vollzeitstelle wechseln und 3 Monatsgehälter in Form von Mutterschaftsgeld kassieren.
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