Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/Elterngeld/Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit/Elterngeld/Beschäftigungsverbot

Mimmy

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Hallo Zur Zeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis Mai 2021 unter Elterngeld+ welches mir jetzt komplett ausgezahlt wird. Seit Mai habe ich immer etwas dazu verdient unter 450 € Basis Nun bin ich erneut schwanger und der ET ist Ende März meine Chefin hat ab Dezember mir nun ein BV ausgestellt da sie keinen Arbeitsplatz mehr für mich hat. Jetzt zu meiner Frage: kann ich meine Elternzeit jetzt schon kündigen um bis Februar noch volles Gehalt zu bekommen oder geht das erst zum Mutterschutz? Ansonsten bekomme ich doch bis zum Mutterschutz den Durchschnitt meines 450 €Jobs gezahlt richtig? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Zum einen wird der Ag dem nicht zustimmen, zum anderen halte ich es für Betrug an der KK. Sie bekommen Leistungen aus dem Minijob. Liebe Grüße NB


Dojii

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Das geht erst zu Beginn des neuen Mutterschutzes - du bekommst also im BV das, was du sonst auch in dem 450 EUR Job verdienen würdest.


Mitglied inaktiv

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Für ein Vollzeit BV müsstest du auch eine Vollzeit Betreuung für das 1. Kind nachweisen. Frau Bader schreibt zum Beenden der ez um ein Vollzeit BV anzutreten: das wäre Betrug zum Nachteil der Krankenkasse die die Lohnkosten über die Umlage zahlen Du kannst erst zum neuen Mutterschutz die laufende Elternzeit beenden. Dein AG zahlt dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Vollzeitvertrages Lohn ist solange der Durchschnitt der letzten 3 Monate


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