Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit einzelne Monate

Frage: Elternzeit einzelne Monate

Crushkid

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einige Fragen zur Elternzeit. mein Sohn ist im Oktober 2017 geboren (2 Jahre Elternzeit beantragt und genommen) und meine Tochter ist November 2019 geboren (2 Jahre Elternzeit beantragt). Ich möchte erst wieder arbeiten, sobald meine Tochter 3 Jahre alt ist und in den Kindergarten darf. 1. Ist es sinnvoll für ihr 3. Jahr die Elternzeit für den Sohn zu beantragen, da diese ja früher genommen werden muss? 2. Wenn die Tochter mit 3 Jahren in den Kindergarten kommt benötigt sie ja evtl. Eingewöhnungszeit mit mir. Kann ich dann beispielsweise noch einen Monat ihrer Elternzeit beantragen, damit ich nicht ab ihrem Geburtstag mit arbeiten beginnen muss? -> wenn ja, könnte ich die restlichen 11 Monate noch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen oder sind diese verloren? 3. Nachdem Teilzeitbeschäftigungsgesetzt kann ich in Teilzeit arbeiten (öffentlicher Dienst, mit über 150 Mitarbeiter)? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, auf jeden Fall 2. Sie dürfen nur bis zu 3 Abschnitte nehmen. 3. Klar, warum nicht? Liebe Grüße NB


Crushkid

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Hallo Frau Bader, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie viele Abschnitte habe ich denn schon? 🙈 Die 1. Elternzeit von meinem Sohn habe ich ein Woche vor Ablauf gekündigt, da da der Mutterschutz für meine Tochter angefangen hat. Anschließend begann die Elternzeit für meine Tochter. Sind das dann zwei Abschnitte? Bekomme ich für jedes Kind 3 Abschnitte oder insgesamt? Vielen Dank für Ihre Mühe. Ihre Arbeit ist sehr wertvoll.


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