Hallo Fr. Bader, Ich bin im dritten Elternzeitjahr und habe nun die Frage, was passiert, wenn mein Mann plötzlich arbeitslos wird. Könnte ich dann, obwohl ich volle drei Jahre Elternzeit beantragt habe, trotzdem früher wieder meine Arbeit aufnehemen, oder ist das nur nach Absprache mit meinem Arbeitgeber möglich? Ich meine schon einmal darüber gelesen zu haben, dass es in solchen Fällen einen "Notfallplan" gibt, und mein Arbeitgeber mich dann nach zwei Monaten wieder einstellen muß Ich wäre Ihnen für ein Antwort sehr dankbar! Heike J.
Mitglied inaktiv - 17.07.2003, 17:26