Maike1987
Hallo, Ich habe 2 Fragen zur Elternzeit: 1. Beantrage ich die Elternzeit ab dem Ende des Mutterschutzes und dann insgesamt für die gewünschte Zeit(also insgesamt z.B. 1 Jahr oder ab dem Ende des Mutterschutzes für z.B. 1 Jahr(also dann insgesamt 1 Jahr und 8 Wochen)? 2. Gebe ich den vorraussichtlichen ET an und berechne ab dann und kann das nach Geburt noch ändern oder gilt immer der vorraussichtliche ET? Danke!
Hallo, 1. Das können Sie machen, wie Sie das wollen. Individuell. Bis längstens zum dritten Geburtstag des Kindes. Wenn Sie ein Jahr beantragen, ist der erste Arbeitstag der erste Geburtstag. 2. Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Vorher kennen Sie ja den ET nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du jahresweise nimmst, endet die elternzeit immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. bei uns wird einen tag nach dem mutterschutz z.b.ein jahr gemeldet und eben auf einen tag vor dem ersten geburtstag bestätigt. du hast insgesamt, wenn du so willst, nur 34 monate elternzeit, da die ersten beiden monate eben mutterschutz sind. wie es dein AG haben möchte, also ob ab tag der geburt oder einen tag nach mutterschutz, musst du erfragen. oder du meldest eben ez bis .... (du weißt ja wann dein kind 1 wird oder zwei oder drei...) :-) die elternzeit meldest du 7 wochen vor beginn dieser. da die ersten 8 wochen mutterschutz sind und man davon ausgeht, dass du die geburtsurkunde in der ersten woche bekommst, reicht das von der frist her. du kannst bei beantragung dieser ja gleich erfragen, ob es in der woche kommt oder länger dauert, das können die ja einschätzen. dann meldest du nach der geburt direkt die elternzeit mit dem hinweis, die geburtsurkunde nachzureichen.
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