Mitglied inaktiv
Meine Tochter wurde im April 2004 geboren. Zuerst habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt, vor kurzem habe ich das dritte Jahr noch drangehangen, also bis April 2007. Jetzt bin ich wieder schwanger, Termin ca. Oktober 2006. Meine Fragen: Wann muss ich meinen Arbeitgeber über die erneute Schwangerschaft informieren?? Ich bin der Meinung, ich bekomme diesmal nur von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Bin ich da richtig informiert? Wenn ja, wie viel?? Auch bei dem zweiten Kind wollte ich erst mal 2 Jahre Elternzeit beantragen. Muss diese sofort nach Geburt des zweiten Kindes beginnen, oder kann ich die auch an das dritte Jahr meines ersten Kindes anschließen, also ab Mai 2007. Mit diesem Thema habe ich mich noch nicht befasst, aber wenn man gleich nach Geburt mit der Elternzeit beginnt, geht ja ca. ein halbes Jahr verloren. Für Ihre Antwort vielen Dank Ziegelstein
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB
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