lenchen82
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit mit meinem 1. Kind. Geburtsdatum: 06.09.14 (Frühchen -> 8 Wochen zu früh) Ich war zuvor in Vollzeit arbeiten, während meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot, da mein Beruf erhöhte Infektionsgefahr darstellt. Mit meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart, dass ich 2 Jahre zuhause bleibe für die Betreuung. Das Elterngeld ist auf 2 Jahre geteilt, d.h. ich würde es nur noch bis April diesen Jahres beziehen, da mein Mutterschutz bis Anfang Januar `15 ging, wegen Frühgeburt. Wir planen ein zweites Kind und meine Frage wäre: Wenn ich jetzt in den nä. Monaten schwanger werden würde (innerhalb den 2 Betreuungsjahren) was stände mir finanziell zu, bekomme ich von meinem AG durch das Beschäftigungsverbot meinen Lohn wie in der 1. Schwangerschaft? Ich darf dann nicht während der SSW in meinem Beruf ab Sept. wieder arbeiten! Ich würde mich über ihren Ratschlag sehr freuen, danke! Lieben Gruss
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Die Monate seit dem 1. Geburtstag zählen mit Netto 0. Monate mit BV werden meines Wissens nach dem normalen Gehalt berechnet. Eins hab ich nicht verstanden. Du sagst EZ endet im April aber Arbeit erst ab September. Was ist mit den Monaten dazwischen? Also alles was du nach Ende EZ arbeitest geht mit in das EG rein und erhöht es wieder. Würdest du z.B. aber im September in den neuen MuSch gehen, dann hättest du nur die Monate Mai bis August als Einkommen und den Rest mit Null für das EG. LG Lilly
Colien07022004
Da in EZ keine Gefahr für das Baby besteht, bekommt man kein BV, dir entsteht ja kein Nachteil. EZ vorzeitig zu beenden um ein BV zu bekommen ist unerlaubt und man macht sich wegen Betruges strafbar. Wenn deine EZ abgelaufen ist, kannst du ins BV gehen und du erhälst den vollen Lohn, wie er im Vertrag steht. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Irgendwie habe ich da auch einen Denkfehler. Kind ist am 6.09t.14 geboren, 2 Jahre EZ gemeldet und Elterngeld gesplittet. Also geht doch die EZ bis zum 5.09.16 und Elterngeld müsste gegen den 5.08.16 das letzte mal gezahlt werden. In den Monaten wo du Mutterschaftsgeld bekommen hast, gibt es doch kein Elterngeld - und damit IMO auch keines im 2ten Jahr. Für die Monate hättest du doch entsprechend dein Mutterschaftsgeld halbieren müssen und die Hälfte zur Seite legen müssen für diesen Zeitraum. So jedenfalls war es bei einer Freundin von mir. Und wegen BV, das bekommst Du frühstens ab dem 6.09.16. Weil vorher in EZ - da brauchst Du kein BV. Und alle Monate welche Du jetzt kein Einkommen zwischen dem 6.09.15 und einem möglichen erneuten BV hast gehen mit 0 € in das neue Elterngeld rein. Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen ist für die Krankenversicherung relevant, für alles andere absolut nebensächlich. Du bekommst nur halt deine "Sparrate" ausbezahlt, die auf einem Sparbuch immerhin noch Zinsen gebracht hätte. Immerhin hättest du ja auch ohne Anrechnung innerhalb Deiner EZ Teilzeit arbeiten gehen können im 2ten Jahr. DAS !! würde sich dann positiv auf das erneute Elterngeld auswirken.
lenchen82
Vielen Dank erstmal für die Antworten von euch! @ Lilly: Meine EZ geht bis zum 05.09.16 und das EG bekomme ich nur bis April ausgezahlt, da ich (wegen Frühgeburt) länger Mutterschaftsgeld bekommen habe und somit dieses auf das EG angerechnet worden ist. Danke für deine Antwort! @ Colien: EZ vorzeitig zu beenden um ein BV zu bekommen habe ich auf keinen Fall vor, ich werde keinen betrügen! :-) Vielen Dank aber für deine Antwort! @ Danyshope: Ja ich dachte auch, dass ich EG bis August noch bekommen würde, aber die Elterngeldstelle meinte nicht :-( Wenn ich das von vornherein gewusst hätte...dann hätte ich mir etwas aufsparen können, ganz genau! Bin gerade etwas verzweifelt... Da arbeitet man 15 Jahre in Vollzeit und bekommt nicht wirklich viel Unterstützung, wenn man Familie plant/hat! Nicht falsch verstehen, ich möchte auf alle Fälle wieder arbeiten! Aber ersteinmal für die Familie dasein und mit ein bisschen Glück ein zweites Kind bekommen. Genauso ist es mit dem Betreuungsgeld, was man noch nicht mal mehr kriegt, Antrag nicht mehr genehmigt worden (20.07.15 Antrag eingereicht, 21.07. ist es für nichtig erklärt worden) :-( Naja, so ist es und es bringt nix, sich drüber aufzuregen! Liebe Grüße an euch und einen schönen Abend noch!
Mitglied inaktiv
Wenn es finanziell echt eng wird, du es aber Betreuungstechnisch packst, dann kannst du auch versuchen dir innerhalb der EZ einen anderen Job zu suchen. Einer der dann zB eher mit den Arbeitszeiten vom Vater abstimmbar ist so das man Betreuung abdecken kann. Brauchst dann nur das OK deines Arbeitgebers. Aber ich kann es gut verstehen. Ich hatte damals keine Wahl. Sohn ist 4 Tage vor Stichtag geboren worden, Betreuungsgeld hätte es also bei uns auch nicht gegeben. Hätte aber auch nicht ausgereicht. So musste ich eben nach dem EG arbeiten. Ist aber müssig, man kann es halt nicht ändern. Also warum sich darüber ärgern, gibt nur Falten und graue Haare ....
lenchen82
Danke Frau Bader für ihre Antwort. Aber was wäre, wenn ich beispielsweise nach dem 05.09.16 schwanger werden würde (nach den 2 Jahren Elternzeit) was würde ich finanziell bekommen bis zur Geburt vom 2. Kind? Zahlt der AG wieder das Geld wie in der ersten Schwangerschaft? Wie ist es mit dem Beschäftigungsverbot? Mutterschaftsgeld? Es wäre mir viel geholfen, wenn ich dafür noch eine Antwort bekäme :-) MfG
malini
Das kommt ganz drauf an, wie du nach dem Ende der EZ wieder einsteigst. Wenn du nach dem Wiedereinstieg schwanger wirst, bekommst du das im BV, was du verdienen würdest, wenn du arbeitest. Du generierst auf jeden Fall mehr fürs neue EG, wenn du erst nach der EZ schwanger wirst.
lenchen82
Vielen Dank malini :-)
Ähnliche Fragen
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit folgender Fragestellung an Sie: Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung des Mutterschutzlohnes für den im folgenden beschriebenen Fall? Lage: Meine Frau ist bis Ende Februar 2026 in Elternzeit und würde ab 01. März wieder Vollzeit arbeiten. Sie ist nun im dritten Monat schwanger. Aufgru ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde vor meiner Schwangerschaft aufgrund von Panik und Depression krank geschrieben. Jetzt bin ich in der 11. SSW. Allein der Gedanke daran, dass ich wieder arbeiten muss, verursacht bei mir, das es mir psychisch schlechter geht, ich Schlafstörung bekomme, meine Schwangerschaftsübelkeit zunimmt und ich vermehrt Unt ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit
- Familienversicherung weiterhin möglich
- Ratlos Arbeit
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld