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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben eine 19 Monate alte Tochter und erwarten nun im September Zwillinge. Unsere Frage: Verdoppelt sich (neben dem Elterngeld für mich + "Zuschuss", da unsere erste Tochter noch keine drei Jahre alt ist) auch die Elternzeit, die mein Mann nehmen kann? Bei unserer ersten Tochter hat er 2 Monate genommen. Kann er nun 4 Monate nehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, grds. steht hier auch EZ bis zum 3 LJ und und EG bis zum 13. Mo. zu. Die EZ kann man aber strecken, da man ja pro Kind ein Jahr aufheben kann (mit Zustimmung des AG). Also 5 Jahre. Heißt praktisch: beide Eltern können ohne Probleme die ersten drei Jahre nehmen, darüber hinaus zwei Jahre, wenn der Ag zustimmt Liebe Grüsse, NB
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Hallo, also, Dein Mann kann 3 Jahre Elternzeit nehmen, genauso wie Du. Ich könnt auch BEIDE 3 Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld könnt ihr zusammen max. 14 Monate beantragen. Dabei muss - so es sich nicht um alleinerziehende handelt - einer mindestens 2 Monate nehmen. Die Mutterschutzzeit der Frau wird dabei abgezogen. Da Du bei Zwillingen 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, würden also 3 Monate von Dir abgezogen. Dein Mann kann damit max. 11 Monate Elterngeld beantragen - Du dann aber keines mehr. Wenn er 4 Monate beantragt, dann kannst Du nach Deinem Mutterschutz noch 7 Monate Elterngeld beziehen. Ihr könnt das Elterngeld gleichzeitig, oder auch nacheinander auszahlen lassen - und Dein Mann kann zu der Zeit bei seinem Arbeitgeber Elternzeit anmelden - denn die kann nicht verweigert werden. LG Sabine
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https://www.bkk24.de/typo3/fileadmin/Downloads/infos/ag_elternzeit.pdf
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Hallo! Ich habe auch bei meinen Zwillingen 5 Jahre genommen! Aber vorsicht, hier gibt es eine Falle: Ich mußte mich kurzzeitig nach den 5 JAhren arbeitslos melden, habe aber kein ALG bekommen, da ich in den letzten 2 Jahren nicht gearbeitet habe. Die Arge meinte, ich hätte zwischenzeitlich 1 Jahr arbeiten müssen, damit ich mein Anrecht auf ALG nicht verliere. Also eine Zwickmühle. LG Carola
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Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
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