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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben eine 19 Monate alte Tochter und erwarten nun im September Zwillinge. Unsere Frage: Verdoppelt sich (neben dem Elterngeld für mich + "Zuschuss", da unsere erste Tochter noch keine drei Jahre alt ist) auch die Elternzeit, die mein Mann nehmen kann? Bei unserer ersten Tochter hat er 2 Monate genommen. Kann er nun 4 Monate nehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, grds. steht hier auch EZ bis zum 3 LJ und und EG bis zum 13. Mo. zu. Die EZ kann man aber strecken, da man ja pro Kind ein Jahr aufheben kann (mit Zustimmung des AG). Also 5 Jahre. Heißt praktisch: beide Eltern können ohne Probleme die ersten drei Jahre nehmen, darüber hinaus zwei Jahre, wenn der Ag zustimmt Liebe Grüsse, NB
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Hallo, also, Dein Mann kann 3 Jahre Elternzeit nehmen, genauso wie Du. Ich könnt auch BEIDE 3 Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld könnt ihr zusammen max. 14 Monate beantragen. Dabei muss - so es sich nicht um alleinerziehende handelt - einer mindestens 2 Monate nehmen. Die Mutterschutzzeit der Frau wird dabei abgezogen. Da Du bei Zwillingen 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, würden also 3 Monate von Dir abgezogen. Dein Mann kann damit max. 11 Monate Elterngeld beantragen - Du dann aber keines mehr. Wenn er 4 Monate beantragt, dann kannst Du nach Deinem Mutterschutz noch 7 Monate Elterngeld beziehen. Ihr könnt das Elterngeld gleichzeitig, oder auch nacheinander auszahlen lassen - und Dein Mann kann zu der Zeit bei seinem Arbeitgeber Elternzeit anmelden - denn die kann nicht verweigert werden. LG Sabine
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https://www.bkk24.de/typo3/fileadmin/Downloads/infos/ag_elternzeit.pdf
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Hallo! Ich habe auch bei meinen Zwillingen 5 Jahre genommen! Aber vorsicht, hier gibt es eine Falle: Ich mußte mich kurzzeitig nach den 5 JAhren arbeitslos melden, habe aber kein ALG bekommen, da ich in den letzten 2 Jahren nicht gearbeitet habe. Die Arge meinte, ich hätte zwischenzeitlich 1 Jahr arbeiten müssen, damit ich mein Anrecht auf ALG nicht verliere. Also eine Zwickmühle. LG Carola
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Hallo, ich habe drei Kinder.Meine älteste Tochter wird Mitte Oktober2022 8Jahre. Ich habe damals bei ihr ein Jahr Elternzeit genommen. Dann kamen 2018 die Zwillinge. Für einen Zwilling habe ich direkt nach dem Mutterschutz 1Jahr Elternzeit beantragt. Im Anschluss ein Jahr für den zweiten Zwilling und darauf das Jahr wieder für den ersten Zwilling. ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
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Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
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