Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Zwillingen

Frage: Elternzeit bei Zwillingen

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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben eine 19 Monate alte Tochter und erwarten nun im September Zwillinge. Unsere Frage: Verdoppelt sich (neben dem Elterngeld für mich + "Zuschuss", da unsere erste Tochter noch keine drei Jahre alt ist) auch die Elternzeit, die mein Mann nehmen kann? Bei unserer ersten Tochter hat er 2 Monate genommen. Kann er nun 4 Monate nehmen? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. steht hier auch EZ bis zum 3 LJ und und EG bis zum 13. Mo. zu. Die EZ kann man aber strecken, da man ja pro Kind ein Jahr aufheben kann (mit Zustimmung des AG). Also 5 Jahre. Heißt praktisch: beide Eltern können ohne Probleme die ersten drei Jahre nehmen, darüber hinaus zwei Jahre, wenn der Ag zustimmt Liebe Grüsse, NB


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Hallo, also, Dein Mann kann 3 Jahre Elternzeit nehmen, genauso wie Du. Ich könnt auch BEIDE 3 Jahre Elternzeit nehmen. Elterngeld könnt ihr zusammen max. 14 Monate beantragen. Dabei muss - so es sich nicht um alleinerziehende handelt - einer mindestens 2 Monate nehmen. Die Mutterschutzzeit der Frau wird dabei abgezogen. Da Du bei Zwillingen 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, würden also 3 Monate von Dir abgezogen. Dein Mann kann damit max. 11 Monate Elterngeld beantragen - Du dann aber keines mehr. Wenn er 4 Monate beantragt, dann kannst Du nach Deinem Mutterschutz noch 7 Monate Elterngeld beziehen. Ihr könnt das Elterngeld gleichzeitig, oder auch nacheinander auszahlen lassen - und Dein Mann kann zu der Zeit bei seinem Arbeitgeber Elternzeit anmelden - denn die kann nicht verweigert werden. LG Sabine


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https://www.bkk24.de/typo3/fileadmin/Downloads/infos/ag_elternzeit.pdf


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Hallo! Ich habe auch bei meinen Zwillingen 5 Jahre genommen! Aber vorsicht, hier gibt es eine Falle: Ich mußte mich kurzzeitig nach den 5 JAhren arbeitslos melden, habe aber kein ALG bekommen, da ich in den letzten 2 Jahren nicht gearbeitet habe. Die Arge meinte, ich hätte zwischenzeitlich 1 Jahr arbeiten müssen, damit ich mein Anrecht auf ALG nicht verliere. Also eine Zwickmühle. LG Carola


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